Sony BMG: Europäischer Gerichtshof hebt Urteil gegen Fusionsgenehmigung auf

Die wilde Ehe von Sonys Musiksparte mit der Bertelsmann Music Group hat nun auch höchstrichterlichen Segen. Der Europäische Gerichtshof hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf, die die Fusionsgenehmigung kassiert hatte.

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Die unterm Dach der Sony BMG längst vollzogene Ehe von Sony Music und der Bertelsmann Music Group hat nun auch höchstrichterlichen Segen aus Brüssel. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) zog mit einer am heutigen Donnerstag veröffentlichten Entscheidung (C-413/06 P) wohl einen Schlussstrich unter den seit Jahren schwelenden Disput und korrigierte eine gegenteilige Entscheidung des Gerichts erster Instanz, dass die Genehmigung der Fusion durch die EU-Kommission zunächst kassiert hatte.

Im Juli 2004 hatte die EU-Kommission die geplante Fusion der Musiksparten von Sony und Bertelsmann trotz anfänglicher Bedenken genehmigt. Dagegen hatte der Verband unabhängiger Musikproduzenten (Impala) vor dem in Luxemburg angesiedelten Gericht geklagt. Das Gericht erster Instanz erklärte die Genehmigung mit Urteil vom Juli 2006 für ungültig. Während die geplante Ehe durch ein zweites Fusionskontrollverfahren ging und von der EU-Kommission schließlich erneut genehmigt wurde, waren Sony und Bertelsmann gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gegangen. In dieser Sache hob der EUGH die Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz nun auf.

Zur Begründung führt der EUGH an, das erstinstanzliche Urteil enthalte "mehrere Rechtsfehler". Das erstinstanzliche Gericht habe einige mit der Impala-Beschwerde vorgebrachte Feststellungen als nachgewiesen behandelt, obwohl diese nur als vorläufig hätten angesehen werden dürfen. Darüber hinaus habe sich das Gericht auf vertrauliche Dokumente von Impala gestützt, die schon die Kommission nicht hätte nutzen dürfen. Zwar könne das Gericht entgegen der Ansicht von Sony und Bertelsmann die Genehmigung des Fusionsvorhabens wegen unzureichender Begründung kassieren, doch sei die Kommission in diesem Fall ihrer Pflicht zur ausreichenden Begründung nachgekommen.

Ganz vom Tisch ist die Sache damit noch nicht ganz. Denn der EUGH hält die Angelegenheit darüber hinaus für "nicht entscheidungsreif" und verwies das Verfahren deshalb an das Gericht erster Instanz zurück. Die klagende Vereinigung der freien Musikproduzenten zeigte sich davon zwar überrascht und enttäuscht. Dennoch hat Impala noch Hoffnung, das Gericht erster Instanz könne die Fusionsgenehmigung erneut kassieren. Bis dahin könnte das Ganze allerdings auch schon längst Schnee von Gestern sein. Bei Bertelsmann denkt man jüngsten Berichten zufolge darüber nach, den eigenen Anteil des Joint Venture an Sony zu verkaufen. (vbr)