Sony BMG scheitert in der Berufung gegen Usenet-Anbieter

Der Verfügungsantrag von Sony BMG gegen einen Usenet-Zugangsprovider scheiterte vor dem OLG München auch in der Berufung, diesmal aus formalen Gründen.

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Von
  • Holger Bleich

Das Musiklabel Sony BMG scheiterte in München auch in der Berufung mit einem Verfügungsantrag gegen den Usenet-Zugangsanbieter Elbracht Computer. Sony BMG, vertreten von der Rechtsanwaltskanzlei Rasch, wollte Elbracht verbieten lassen, Kunden über Binary-Newsgroups Zugang zu einigen urheberrechtlich geschützten Musikwerken zu verschaffen. Als Berufungsinstanz schmetterte das Oberlandesgericht (OLG) München den Antrag ab, nachdem Sony BMG im April bereits vor dem Landgericht München gescheitert war.

Inhaltlich setzte sich das OLG mit dem Fall allerdings nicht auseinander, sondern führte in seinem Beschluss (Az. 29 U 3340/07) formaljuristische Gründe an. Sony BMG habe die Berufung "nicht mit der gebotenen Beschleunigung weiter betrieben", konstatierten die Richter. Obwohl es sich um ein Eilverfahren gehandelt hat, habe das Musiklabel einen Tag vor Ablauf der Berufungsfrist um eine Fristverlängerung von vier Wochen gebeten. Dadurch habe die Antragstellerin "zu erkennen gegeben, dass es ihr mit der Rechtsverfolgung nicht so eilig ist". Ein Verfügungsgrund liege folglich nicht vor. (hob)