Später Erfolg für SAP in US-Patentstreit

Ein Patent der US-Firma Versata, wegen dessen Verletzung SAP zu 345 Millionen US-Dollar Schadenersatz verurteilt worden war, wurde jetzt von einem Bundesberufungsgericht für ungültig erklärt.

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SAP

(Bild: dpa, Uli Deck)

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Von
  • Christian Kirsch

2007 verklagte die US-Firma Versata SAP wegen der Verletzung eines Patents vor dem bei Klägern beliebten Bundesgericht in Ost-Texas. Dieses Verfahren zog sich über mehrere Zwischenstufen bis heute hin. So verurteilten die Geschworenen 2011 SAP zu 345 Millionen US-Dollar Schadenersatz. Die Firma scheiterte in der Berufung gegen dieses Urteil ebenso wie mit einer Beschwerde vor dem Obersten Gerichtshof der USA. Strittig ist das US-Patent 6,553,350, das ein Verfahren zur Ermittlung von Preisen beschreibt.

Auf Antrag SAPs erklärte das amerikanische Patentamt (USPTO) das Schutzrecht 2013 für nichtig. Dessen zu abstrakt formulierten Ansprüche beschrieben lediglich ein Verfahren zur Preisberechnung, das ein Computer ausführe. Dass jener dafür unumgänglich sei, habe Versata jedoch nicht überzeugend darlegen können, denn die einzelnen Schritte ließen sich auch mit Stift und Papier ausführen.

Mit seinem Widerspruch gegen diese Entscheidung des USPTO scheiterte Versata jetzt vor dem Bundesberufungsgericht (Az 2014-1194). Damit bleibt das Patent nichtig. Unklar sind allerdings bislang die finanziellen Folgen: Die beiden Firmen hatten sich im Oktober 2014 außergerichtlich geeinigt, und SAP stellte 289 Millionen Euro für den Schadenersatz in seine Bilanz ein. Da man ein nichtiges Patent nicht verletzen kann, ist in diesem Fall auch keine Verurteilung zu Schadenersatz möglich. (ck)