Spanisches Gericht weist Klage gegen Filesharing-Links ab

Im Verfahren gegen den Betreiber einer spanischen Torrent-Website hat ein Gericht in Barcelona geltendes Recht bestätigt und die Veröffentlichung von Filesharing-Links für legal erklärt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 83 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Ein spanisches Gericht hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Torrent-Links nicht gegen das Urheberrecht verstößt. In dem Verfahren gegen den Betreiber der Torrent-Website Elrincondejesus bestätigte das Gericht in Barcelona am Freitag eine frühere Entscheidung, mit der es die von der klagenden spanischen Rechteverwertungsgesellschaft SGAE beantragte einstweilige Verfügung gegen die Website abgelehnt hatte. Die Veröffentlichung von Links sei nicht mit der Veröffentlichung oder Verbreitung von geschütztem Material gleichzusetzen, argumentierte der Vorsitzende Richter. Zudem sei der Betrieb der Website nicht kommerziell.

"Im weiteren Sinne stellt das System der Links die Grundlage des Internets dar und eine große Anzahl von Seiten und Suchmaschinen (wie Google) erlauben technisch gesehen genau das, was mit diesem Verfahren verboten werden soll, nämlich die Verlinkung von P2P-Seiten", heißt in der schriftlichen Urteilsbegründung (PDF-Datei) von Richter Raul García Orejudo. Darüber hinaus erklärte der Richter, auch P2P sei nur ein Transportmedium für den Datenaustausch zwischen Internetnutzern und verstoße als solches nicht gegen das spanische Urheberrecht. (vbr)