Spielebranche trägt nun die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware und der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen G.A.M.E. hat nach eigenen Angaben die erste Phase der Neuregelung der Selbstkontrolle abgeschlossen.

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Der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit hat die Verantwortung für die freiwillige Selbstkontrolle für Unterhaltungssoftware (USK) mit Wirkung zum 1. Juni 2008 direkt an die Spielebranche abgegeben. Das geht aus einer Mitteilung der USK hervor. Die Verantwortung ist auf die Industrieverbände Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) und den Bundesverband der Entwickler von Computerspielen G.A.M.E. übergegangen, sie sind Gesellschafter der neuen "Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH". Das Modell orientiert sich laut Mitteilung an der Filmbranche, deren Freiwillige Selbstkontrolle FSK ebenfalls von der Wirtschaft getragen wird.

Die Verbände haben damit nach eigenen Angaben die Ende Juni 2007 angekündigte erste Phase der Restrukturierung der freiwilligen Selbstkontrolle abgeschlossen. Seinerzeit wurde intensiv über die Arbeit der USK diskutiert. Insbesondere der niedersächsische Kriminologe Christian Pfeiffer hatte die USK wegen angeblich zu lascher Kontrollen bei der Zulassung sogenannter Killerspiele kritisiert. Zudem hatte ein von der Bundesregierung und den Ländern bestelltes Gutachten des Hans-Bredow-Institutes die bisherige Trägerstruktur kritisiert und Veränderungen empfohlen.

Diesen Empfehlungen sei der BIU nun nachgekommen, meint deren Geschäftsführer Olaf Wolters. Die Verantwortlichkeiten seien in der neuen Struktur deutlicher herausgestellt. Die Industrie stelle den Ländern eine Infrastruktur für das Alterskennzeichnungsverfahren bereit. "Die Alterskennzeichen als solche kommen weiterhin als staatlicher Verwaltungsakt von den Obersten Landesjugendbehörden", ergänzt Claas Oehler, Geschäftsführer für Recht und Regulierungsfragen bei G.A.M.E. Nun wollen die Verbände noch zusammen mit den Landesjugendbehörden das Kennzeichnungsverfahren verbessern. (anw)