Staat New York fordert Strafregisterauszug beim Kauf von 3D-Druckern

Um die Verbreitung von selbst gemachten Feuerwaffen einzudämmen, sollen Bürger von New York 3D-Drucker nur noch bei weißer Weste erhalten.

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3d-Drucker

(Bild: Artshake Media/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Nico Ernst

In den USA sind beim Kauf von Feuerwaffen je nach Bundesstaat oder einem anderen Verwaltungsbezirk die sogenannten "background checks" vorgeschrieben: Ein Interessent erhält Pistole oder Gewehr erst dann, wenn sein Auszug aus juristischen Unterlagen als unbedenklich beurteilt wird. Im Staat New York soll das künftig auch beim Kauf eines 3D-Druckers erforderlich sein, wenn dieser zum Bau von Feuerwaffen verwendet werden kann.

Dies sieht ein Gesetzesvorschlag der Senatorin Jenifer Rajkumar von der Demokratischen Partei vor. Dadurch soll die Verbreitung von "Ghost Guns" beschränkt werden. Unter diesem Sammelbegriff werden selbst gemachte Feuerwaffen aus Kunststoffen oder anderen Materialien bezeichnet, die mit herkömmlichen Metalldetektoren nur schwer oder gar nicht zu erkennen sind. Auch Zubehörteile, die etwa legale Waffen zu verbotenen Vollautomaten machen, stammen bisweilen aus dem 3D-Drucker.

Im Text der Vorlage heißt es unter anderem, dass die Verbreitung der Ghost Guns sich drastisch erhöht habe. So sollen im Jahr 2019 in New York City noch 100 Stück beschlagnahmt worden sein, 2022 sollen es bereits 637 gewesen sein. Der Staat New York gehört zu den Bundesstaaten, in denen das eigentlich verfassungsmäßig verbriefte Recht auf Waffenbesitz so eingeschränkt ist, dass nicht jeder Bürger in der Öffentlichkeit eine Waffe führen darf.

Wie Gizmodo berichtet, soll es der New Yorker Polizei NYPD kürzlich auch gelungen sein, einen Waffenhändlerring zu zerschlagen, der im großen Stil illegale Waffen mit Hilfe von 3D-Druckern hergestellt haben soll. Dennoch wird der Gesetzesentwurf in den USA laut Medienberichten heftig kritisiert, da er kaum definiert, wie ein 3D-Drucker gebaut werden kann, der nicht unter die Regelung fällt. Ebenso wenig ist geregelt, was mit Verbrauchsmaterialien und bereits verkauften 3D-Druckern geschehen soll. Ungeklärt ist auch, wie sich Personen verhalten sollen, die einen Drucker über die Landesgrenze bringen.

(nie)