Steuergesetz bremst Aufbau der Informationsgesellschaft

Ford darf keine PCs an Mitarbeiter verschenken, wenn sie nicht als "geldwerter Vorteil" versteuert werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 64 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

PCs an Mitarbeiter zu verschenken ist in Deutschland nicht so einfach. Nachdem in den vergangenen Wochen und Monaten mehrere Firmenunter ihnen Ford – angekündigt hatten, ihre gesamte Mitarbeiterschaft gegen eine symbolische Monatsgebühr oder sogar gänzlich kostenlos mit modernen PCs und Internetzugang auszurüsten, waren zumindest die Pläne von Ford durch das Steuergesetz verhindert worden. Durch den geldwerten Vorteil, den die Angestellten als Privatperson durch das Geschenk erhalten, ist laut Gesetz eine Versteuerung notwendig, sofern man sich nicht der Steuerhinterziehung strafbar machen will.

Jörg Tauss, SPD-Mitglied des Deutschen Bundestages, hat Bundeskanzler Schröder und die Finanzministerien aufgefordert, ihre Entscheidung über den Stopp der Schenkungsaktion von Ford noch einmal zu überdenken. Im Zeitalter der Informationsgesellschaft sei es notwendig, moderne steuerrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, erklärte Tauss. Er wertete die Pläne des Automobilkonzerns Ford als positiv und vorbildlich. Die Firma unterstütze damit nicht nur die Weiterbildung der eigenen Angestellten, sondern auch die der gesamten Familie, was nicht zuletzt dem Staate zu Gute käme. Ford sollte deswegen nicht noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden, forderte Tauss. (mst)