Streckenradar kann derzeit nirgends in Deutschland eingeführt werden

Sachsen-Anhalt würde gern Tempo-Abschnittskontrollen einführen. Mangels Anbieter kommt es momentan dazu nicht.

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Bundesstraße mit Überwachungskamera

(Bild: Jenoptik)

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Nachdem Jenoptik die Entwicklung seines Streckenradars eingestellt hat, wird die Section Control genannte Technik in Niedersachsen nicht mehr eingesetzt, Pläne anderer Bundesländer können nicht umgesetzt werden. So in Sachsen-Anhalt, dessen Landtag bereits 2022 dafür gestimmt hat, die Abschnittskontrolle einzuführen. In einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (PDF) heißt es, gegenwärtig biete europaweit kein Unternehmen ein marktreifes System an, das für die diese Art Tempokontrollen geeignet sei.

Jenoptik hatte im Januar dieses Jahres gegenüber heise online angegeben, die bis dahin an der Bundesstraße B6 bei Laatzen eingesetzte Technik nicht weiterentwickeln zu wollen. Hintergrund ist eine technische Richtlinie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Schlüssellänge bei kryptografischen RSA-Verfahren beziehungsweise daraus abgeleiteten Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für die Zulassung von Verkehrsüberwachungssystemen in Deutschland.

Section Control misst nicht die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs an einem bestimmten Punkt, sondern über mehrere Messpunkte die Durchschnittsgeschwindigkeit innerhalb eines Abschnitts. Fahrzeuge werden am Beginn und am Ende eines 2,2 km langen Messfelds durch eine mit einem Zeitstempel versehene Heckfotoaufnahme (Spurkamera-Foto) erfasst und kurzfristig anonymisiert gespeichert. Aus der zwischen den Zeitstempeln liegenden Zeitdifferenz und der Länge des vermessenen Streckenabschnitts wird der Wert der Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Diese Technik wurde in Niedersachsen seit Ende 2019 eingesetzt, Anfang dieses Jahres wurde sie abgebaut.

In der Antwort der sachsen-anhaltischen Landesregierung heißt es, "der Hersteller der bislang einzigen Anlage zur Abschnittskontrolle in Niedersachsen stellte im Rahmen der von der Polizeiinspektion Zentrale Dienste durchgeführten Marktrecherche dar, kein Interesse an der Errichtung einer weiteren Anlage zu haben, da die seinerzeit installierte Anlage von diesem nicht mehr angeboten werde". Nun seien europaweite Marktrecherchen zu Herstellern erforderlich, die bereit wären, ihre Anlage von der PTB zuzulassen.

Das Landesinnenministerium findet die Idee nach wie vor gut. Die neuartigen Kontrollen wären eine sinnvolle Ergänzung der polizeilichen Möglichkeiten und könnten dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu verbessern, hieß es. Gleich nach Inkrafttreten der neuen landesrechtlichen Rechtsgrundlage habe es die polizeifachlichen und technischen Prüfungen und Markterhebungen eingeleitet.

(anw)