Streit um E-Scooter: Anbieter ziehen vor NRW-Oberverwaltungsgericht

Köln erhebt seit dem Sommer eine Sondergebühr von E-Scooter-Verleihern. Die haben bei der Gegenwehr eine juristische Niederlage erlitten, geben aber nicht auf.

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(Bild: SFIO CRACHO/Shutterstock.com)

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  • dpa

Im Streit um die Nutzung von E-Scootern haben die großen Anbieter das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht angerufen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Januar 2023 vier Klagen der Firmen VOI-Technology Germany GmbH, Bolt, TIER und Lime Bike abgewiesen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber Berufung beim OVG in Münster zugelassen. "Wann der 11. Senat darüber entscheiden wird, steht noch nicht fest", sagte eine Sprecherin des Gerichts der Nachrichtenagentur dpa.

Streit um die E-Scooter gibt es vielen Kommunen in NRW. Die Städte erlauben den Betrieb oft nur noch mit Sondernutzungskonzepten. Die Stadt Köln zum Beispiel hatte im Sommer 2022 entschieden, dass die Verleiher 85 bis 130 Euro pro Roller und Jahr zahlen müssen. Sie verschickte Bescheide in Höhe von bis zu 450.000 Euro. Die Anbieter sehen ihr Geschäftsmodell dadurch in Gefahr und beklagen Willkür bei den Gebühren.

Das Verwaltungsgericht in Köln sah in den aufgestellten Regeln kein Problem (Az.: 11 A 300/23, 11 A 306/23, 11 A 339/23, 11 B 96/23 und 11 A 369/23). Das Gericht in der Vorinstanz bestätigte die Sicht der Stadt. "Die Gebühren tragen dem Umstand Rechnung, dass es durch die Verleihsysteme immer wieder zu Behinderungen auf Fuß- und Radwegen durch nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter kommt", hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Zudem leisten nach Auffassung des Gerichts sowohl Bike- als auch Carsharing-Angebote einen größeren Beitrag zur Reduzierung des individuellen Autoverkehrs als E-Scooter. "Die Gebühren führen auch nicht dazu, dass jegliche Form des E-Scooter-Verleihs unwirtschaftlich wird", urteilte das Gericht in der ersten Instanz.

(mho)