Streit um Flatrate geht weiter

AOL-Chef Heddendorp wirft der Telekom vor, "durch ihre Blockadepolitik beim Thema Großhandels-Flatrate die Stellung der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich zu gefährden."

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Von
  • Axel Vahldiek

Der Chef des Onlinedienstes AOL, Uwe Heddendorp, hat der Deutschen Telekom vorgeworfen, "durch ihre Blockadepolitik beim Thema Großhandels-Flatrate die Stellung der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich zu gefährden." Haupthindernis seien "die hohen minutengetakteten Telefon-Gebühren, die viele Verbraucher davon abschrecken, sich ungezwungen im Internet zu bewegen". Die Vorwürfe äußerte Heddendorp am heutigen Mittwoch während eines Vortrags an der Hamburger Universität.

Telekom-Sprecher Ulrich Lissek wies die Vorwürfe energisch zurück: Heddendorp sei ein "Meister der hohlen Schlagzeile", so Lissek, er solle "sich erst mal mit der Realität auseinander setzen". Die Telekom biete mit der Großhandelsflatrate eine Möglichkeit für alle Unternehmen, einen preiswerten Internetzugang anzubieten. Wenn Heddendorp "das nicht merkt, ist er kein Unternehmer", so Lissek.

AOL-Sprecher Jens Nordlohne kritisierte, die Telekom versuche, mit persönlichen Angriffen von eigenen Versäumnissen abzulenken. Das bestehende Großhandelsflatrate-Angebot sei unzureichend: "Warum nutzt denn bis heute noch kein Provider das Angebot? Weil es so nicht bezahlbar ist".

Hintergrund der Streitereien ist ein seit dem 15. Dezember bestehendes Angebot der Deutschen Telekom, wonach dem Onlinedienst-Anbieter für 4800 Mark monatlich einen Primärmultiplexanschluss (30 B-Kanäle) mit insgesamt knapp 2 MBit/s Bandbreite mieten können. Das Angebot kann an den zirka 1.600 Teilnehmervermittlungsstellen der Deutschen Telekom in Anspruch genommen werden. Damit sollen Provider einen kalkulierbaren Internet-Zugang zum Pauschaltarif anbieten können. Ähnliche Anläufe waren in der Vergangenheit oft an der Gebührenstruktur der Telekom gescheitert, daher hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in einer Entscheidung die Telekom verpflichtet, ihr Netz Onlinedienst-Anbieter auch zu einem zeitunabhängigen Tarif zur Verfügung zu stellen. (axv)