Rechtsstreit um möglicherweise unzulässigen Brennelemente-Export nach Belgien

Durften Brennelemente von Deutschland nach Belgien geliefert werden? Ein Widerspruch des BUND könnte die Export-Erlaubnis ausgehebelt haben.

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(Bild: Pavel Ignatov/Shutterstock.com)

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  • dpa

Zwischen der deutschen Nuklearaufsicht und der Brennelementefertigungsfabrik in Lingen an der Ems gibt es Streit über den Export von Brennelementen an das Kernkraftwerk Doel in Belgien im Januar. Die Sicht des Bundesumweltministeriums: Die Transporte hätten warten müssen, weil seit 7. Januar ein Widerspruch der Umweltorganisation Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) vorlag. Das teilte das Ministerium in Berlin mit. Das Ministerium und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hätten das Unternehmen auf das "Risiko strafbarer Handlungen" hingewiesen, sollten die Transporte unzulässig auf den Weg gegangen sein.

Der Brennelemente-Hersteller Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen, eine Tochter der französischen Framatome, äußerte sich zu Details der Exporte nicht. Das Unternehmen stellte aber fest, "dass alles, was wir getan haben, in vollem Einklang mit den Vorschriften und Vorgaben der zuständigen Behörden steht", wie eine Sprecherin sagte.

Das BAFA in Eschborn bei Frankfurt verdeutlichte nach eigenen Angaben dem Unternehmen ANF am 15. und am 18. Januar seine Rechtsauffassung: Angesichts des Widerspruchs vom BUND Nordrhein-Westfalen dürfe der Export trotz Genehmigung nicht vollzogen werden. Trotzdem wurden am 18., 20. und 21. Januar und nach Ministeriumsangaben auch am 25. Januar Brennstäbe von Lingen nach Doel gebracht.

Grundsätzlich hat ANF seit März 2020 eine Genehmigung des BAFA, 52 Kernbrennelemente nach Doel zu liefern. Das Atomkraftwerk liegt im Hafen von Antwerpen knapp 120 Kilometer von Deutschland entfernt. Kernkraftgegner halten das Werk für unsicher. Umweltgruppen nutzen in ihrem Widerstand gegen die Atomkraft und der Atomindustrie das Verbandsklagerecht, das ihnen im deutschen Umweltrecht eingeräumt wird.

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Abschließend geklärt ist die Frage aber nicht, ob der Widerspruch von Umweltgruppen die Exportgenehmigungen aushebeln kann. Auch das Bundesumweltministerium sprach vorsichtig nur davon, dass der Widerspruch "nicht offensichtlich unzulässig" sei. Ein Musterfall liegt derzeit beim Verwaltungsgericht Frankfurt. Dort ficht ANF den Widerspruch des BUND Baden-Württemberg gegen Atomexporte an das AKW Leibstadt in der Schweiz an. Diese Transporte haben schon 2020 stattgefunden. Das Gericht will nach Auskunft einer Sprecherin kommende Woche entscheiden.

Weil sich ANF über den Exportstopp hinweggesetzt habe, erstatteten der BUND Nordrhein-Westfalen und andere Gruppen vergangene Woche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Der Vorwurf: unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen. Auch das BAFA wurde angezeigt. Anti-Atomgruppen aus dem Emsland zeigten auch die Transportfirmen an. Sie riefen das niedersächsische Umweltministerium dazu auf, einzugreifen. Framatome/ANF sei nicht zuverlässig, dies sei aber Voraussetzung für eine atomrechtliche Genehmigung.

(olb)