Strom-Discounter Primastrom und Voxenergie müssen Preiserhöhungen zurücknehmen

Die Bundesnetzagentur meint, die Preiserhöhungen der zwei Anbieter im Dezember 2021 seien rechtswidrig gewesen.

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(Bild: heise online / anw)

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Die Strom-Discounter Primastrom und Voxenergie müssen Preiserhöhungen zurücknehmen, die sie im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskunden geltend gemacht haben. Das hat die Bundesnetzagentur entschieden, die den Unternehmen ein Zwangsgeld von 100.000 Euro androht, sollten sie die Preiserhöhungen nicht rückgängig machen.

Die Preiserhöhungen seien rechtswidrig, weil sie nicht rechtzeitig angekündigt worden seien, schreibt die Bundesnetzagentur. "Lieferanten müssen Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen, damit sich Haushaltskunden darauf einstellen können und informierte Entscheidungen treffen können", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die gesetzlich vorgesehene Ankündigungsfrist beträgt ein Monat. Solche Bestimmungen seien auch in angespannten Marktsituationen zu beachten, insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienen, schreibt die Bundesnetzagentur.

Anfang 2022 mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg Voxenergie wegen unangekündigter Preiserhöhungen ab, im März ging sie vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Juli dieses Jahres nach eigenen Angaben "auffällig viele" Beschwerden über die beiden Strom-Anbieter verzeichnet. Dabei erwähnte sie einen Fall, "bei dem trotz vereinbarter Preisgarantie der monatliche Stromgrundpreis von 9 Euro auf zuletzt 24 Euro erhöht wurde; der Arbeitspreis soll von 28,03 Cent auf 90,83 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde steigen".

2021 waren die Preise an den Strombörsen so hoch wie seit mindestens 20 Jahren nicht. Laut dem Energiewirtschaftlichen Institut (EWI) der Universität zu Köln habe das unter anderem daran gelegen, dass sich nach dem Corona-Einbruch die Weltwirtschaft 2021 erholte und die Nachfrage nach Energie sprunghaft gestiegen sei. Eine Folge war auch, dass viele Stromkunden nicht mehr von ihren bisherigen Anbietern beliefert werden konnten, sie rutschten in die Grundversorgung.

(anw)