Strom und Gas: Rheinenergie senkt Preise fĂĽr Grund- und Ersatzversorgung
Neukunden, die seit dem 22. Dezember 2021 von Rheinenergie grund- oder ersatzversorgt werden, zahlen ab 1. Februar weniger als bisher.
Der Energieversorger Rheinenergie will zum 1. Februar die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas für Privatkunden absenken. Für Strom wird dann 38,15 Cent/kWh brutto fällig, für Erdgas 13,99 Cent/kWh brutto. Seit dem 1. Januar 2022 hatte die kWh Strom 72,8 Cent gekostet, seit dem 16. Januar 54,09 Cent/kWh, Erdgas kostete seit Jahresanfang 19,93 Cent/kWh. Die Preise gelten für alle Neukunden, die ab dem 22. Dezember 2021 bei der Rheinenergie in die Grundversorgung gekommen sind.
Die Preisänderungen seien möglich, weil an den Energiebeschaffungsmärkten mittlerweile wieder eine bessere Planbarkeit für das laufende Jahr gegeben ist. Mit der Preisanpassung trage das Unternehmen den aktuellen Marktentwicklungen Rechnung, teilte Rheinenergie mit.
Ă„rger mit VerbraucherschĂĽtzern
Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Rheinenergie wegen der für Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung wesentlich höheren Preise als für Bestandskunden abgemahnt. Auch hatte der vzbv die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG und die Stadtwerke Gütersloh abgemahnt. Die drei Unternehmen hatten die höheren Preise mit kurzfristig gestiegenen Beschaffungskosten begründet und abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Daraufhin beantragte die Verbraucherzentrale Einstweilige Verfügungen.
Rheinenergie sieht sein Vorgehen übereinstimmend mit der Rechtslage. "Sowohl die Kartellbehörden in NRW als auch in Niedersachsen hatten Ende vergangenen Jahres Rechtsauffassungen geäußert, nach denen unter besonderen Bedingungen eine Aufsplittung der Grundversorgungspreise möglich ist", teilte der Energieversorger mit. Ebenso wie die Rheinenergie hätten sich in Deutschland mehrere Hundert Grundversorger oder Stadtwerke verhalten.
Bereits im vergangenen Jahr waren die Energiepreise auf Rekordwerte gestiegen. Das bringt Billig-Anbieter wie zum Beispiel Stromio in Nöte, sie können oder wollen ihre Kundschaft nicht mehr beliefern. Bei dieser fällt dann nicht die Versorgung aus, die Grundversorger springen ein. In der Marktstichprobe vom 10. und 11. Januar dieses Jahres hat sich für die Verbraucherzentrale NRW gezeigt, dass von den insgesamt 23 untersuchten Anbietern 18 einen Neukundentarif für die Stromgrundversorgung eingeführt hätten.
Update 31.1.22, 12.20 Uhr: Die Verbraucherzentrale NRW will mit ihren juristischen Schritten gegen Rheinenergie und die anderen Energieversorger grundsätzlich rechtlich geklärt bekommen, ob die Preisunterschiede für Bestands- und Neukunden, die in die Grundversorgung gekommen sind, zulässig sind. Ein Sprecher der Verbraucherzentrale erläuterte gegenüber heise online, dahinter stecke sozialer Sprengstoff. Gerade Menschen, die sich hohe Preise nicht leisten können, hätten sich an Discounter gewandt, die dann ihre Lieferungen eingestellt hätten. In die Grundversorgung fielen sehr häufig schutzwürdige Verbraucher, sie sollten nicht von den Versorgern gegen andere ausgespielt werden.
(anw)