Stromspar-Verordnung tritt in Kraft
Ab heute gilt EU-weit die so genannte “Stand-by-Verordnung” für Haushalts- und Bürogeräte.
Ab heute gilt EU-weit die so genannte “Stand-by-Verordnung” für Haushalts- und Bürogeräte. Künftig dürfen auf dem EU-Markt verkaufte Geräte im Stand-by-Betrieb nicht mehr als zwei Watt elektrischer Leistung ziehen. Möglich wird dies durch die Ökodesign-Richtlinie, mit der die Energieeffizienz-Anforderungen für alle in Europa verkauften Produkte festgelegt werden. Die neuen Regeln zum "Stand-by" sollen den Stromverbrauch im Stand-by-Betrieb in der EU bis 2020 um fast 75 Prozent reduzieren. Die dadurch erzielten Einsparungen schätzt die EU auf etwa 35 TWh – das entspricht einer jährlichen Einsparung von 14 Millionen Tonnen CO2.
Laut Verordnung darf die Leistungsaufnahme des Geräts im “Aus-Zustand” künftig 1 Watt nicht überschreiten. Die Regelung für den “Bereitschaftszustand” ist ein wenig komplizierter: “In einem Zustand, in dem nur eine Reaktivierungsfunktion oder nur eine Reaktivierungsfunktion mit der Anzeige ihrer Aktivierung bereitgestellt wird”, darf das Gerät nicht mehr als 1 Watt elektrischer Leistung abrufen. Werden darüber hinaus auch noch“Information oder einer Statusanzeige bereitgestellt”, darf das Gerät 2 Watt benötigen.
Ab April 2010 gelten fĂĽr externe Netzteile von Telefonen oder Computern zudem ebenfalls neue Obergrenzen fĂĽr den maximalen Energieverlust durch die Spannungswandlung. Im Jahr 2020 soll dieser Wert um fast ein Drittel geringer sein als heute. (wst)