Studie: Tinder knöpft älteren Nutzern mehr Geld ab als jüngeren

Die Mozilla Foundation hat zusammen mit Consumers International das Preisgefüge der Dating-Plattform getestet. Insgesamt gebe es noch viel Forschungsbedarf.

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(Bild: Mozilla Foundation / Consumers International)

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Ältere Nutzer der Dating-App Tinder müssen für den Dienst oft mehr bezahlen als jüngere. Das geht aus einer Studie der Mozilla Foundation und der Verbraucherorganisation Consumers International hervor. Demnach berechnet in fünf von sechs in Fallstudien betrachteten Ländern Tinder Menschen im Alter von 18 bis 29 Jahre weniger Geld für "Premium"-Funktionen als Menschen, die 30 bis 49 Jahre alt sind.

Die Preisgestaltung sei wenig transparent, es werde nicht verdeutlicht, dass es überhaupt unterschiedliche Tarife gibt, teilen die beiden Organisationen mit. Die Preisunterschiede seien zwischen den Altersklassen auch wesentlich erheblicher als zwischen den Geschlechtern, den sexuellen Ausrichtungen, und dem Wohnort.

Für die Fallstudie haben sich in Neuseeland, in den USA, den Niederlanden, in Südkorea, Indien und Brasilien jeweils 96 Versuchspersonen verschiedenen Alters angemeldet. Die sechs Länder wurden als Forschungsschwerpunkt ausgesucht, weil sie insgesamt viele Menschen aus unterschiedlichen Regionen repräsentieren. Außer in Brasilien ergaben sich für die "Versuchsdater" durchschnittliche Preisunterschiede von bis zu 100 Prozent, so in Südkorea und den Niederlanden. Diese unterschiedlichen Preise für Premium-Dienste verlange Tinder, obwohl das Unternehmen voriges Jahr in Kalifornien wegen Altersdiskriminierung verklagt worden sei, heißt es in der Studie "Personalised Pricing" (PDF).

Die Forscher und Forscherinnen unterscheiden verschiedene Formen der variablen Preisgestaltung: Preise für jeden einzelnen Verbraucher je nach Solvenz, dynamische Preise je nach Nachfrage und Menge und die Einteilung der Kundschaft in Gruppen, wie im Falle Tinder. Der digitalen Wirtschaft sei es mit den Fortschritten der Datenerfassung und mit Algorithmen möglich geworden, Preise zu personalisieren, heißt es weiter. Es werde aber noch wenig dazu geforscht, inwieweit solche Preise verlangt werden und wie sich dies auf den Verbraucherschutz auswirkt.

Eine Untersuchung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2018 zu 160 Websites in acht europäischen Ländern habe keine Hinweise auf konsistente und systematische Preisunterschiede zwischen Szenarien gefunden, in denen die E-Commerce-Website Käufermerkmale beobachten konnte und in denen dies nicht möglich war. Es seien aber stärkere Hinweise auf Personalisierung festgestellt worden, wie zum Beispiel bei Buchungen von Hotelzimmern und Flugtickets.

In den vergangenen Jahren seien aber einige prominente Fälle von personalisierter Preisgestaltung aufgetreten. Das britische Baumarktunternehmen B&Q habe beispielsweise über Kundenkarten auf Mobiltelefonen die Beschaffungsgewohnheiten der Kundschaft ermittelt und derart die Beträge auf den elektronischen Preisschildern gestaltet. AirAsia habe 2017 damit begonnen, Verbraucherdaten zur Personalisierung der Gepäckbeförderungspreise zu testweise zu verwenden. Das brasilianische Online-Reisebüro Decolar.com sei vor Kurzem mit einer Geldstrafe belegt worden, weil die Preise je nach Ausgangsort der Verbraucher unterschieden wurden.

(anw)