Südkorea: Mobile Roboter gelten im Straßenverkehr künftig als Fußgänger

In Südkorea haben mobile Roboter – etwa für Lieferungen – im Straßenverkehr den Status eines Fußgängers.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 38 Kommentare lesen

(Bild: Ministry of Trade, Industry & Energy)

Lesezeit: 3 Min.

Während Firmen in anderen Ländern die Entwicklung mobiler Roboter etwa für die Auslieferung von Paketen und Essen zurückfahren, erhöht Südkorea durch die generelle Öffnung des Straßenverkehrs für solche Roboter den Anreiz, sie zu entwickeln und schnell auf die Straße zu bringen. Dazu hat das Ministry of Trade, Industry & Energy (MOTIE) von Südkorea zusammen mit der Nationalen Polizeibehörde das Gesetz über intelligente Roboter geändert. Ab dem 17. November 2023 ist es Unternehmen erlaubt, Liefer- und Patrouillendienste mit mobilen Robotern im Straßenverkehr durchzuführen. Dazu müssen jedoch einige Regeln beachtet und Hürden überwunden werden.

Mit der Überarbeitung und Umsetzung des Gesetzes über intelligente Roboter geht zusätzlich eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Südkorea einher. Mobile Roboter, die über ein Sicherheitszertifikat verfügen, wird der Status als Fußgänger zuerkannt. Sie dürfen sich fortan frei auf Gehwegen im Straßenverkehr bewegen.

Das gilt für mobile Roboter für den Außenbereich mit einer Masse von weniger als 500 kg, deren Geschwindigkeit auf maximal 15 km/h begrenzt ist. Unternehmen können für solche Roboter eine Sicherheitsbescheinigung beantragen. Diese sieht eine Sicherheitsüberprüfung der Roboter vor. Dazu werden 16 Prüfpunkte, wie etwa des Betriebsbereichs und das Überqueren der Straße, abgeprüft.

Zuständig für die Erteilung des Zertifikats ist eine Zertifizierungsstelle, die von dem MOTIE bestimmt wird. Innerhalb von vier Wochen haben Bewerber Zeit, sich zu bewerben. Dann will das MOTIE eine Auswahl treffen. Da dieser Prozess bereits läuft, hofft das Ministerium noch im November eine Zertifizierungsstelle für die Betriebssicherheit der mobilen Roboter benennen zu können.

Die Roboter müssen neben einer Sicherheitszertifizierung für den Betrieb im Straßenverkehr zusätzlich versichert sein. Für die Umsetzung und Einführung neuer Versicherungsprodukte für mobile Roboter ist die Korea Association of Robot Industry zuständig. Sie soll auch darauf achten, dass die Versicherungen erschwinglich bleiben, damit möglichst viele Roboter im Freien betrieben werden können. Die Nationale Polizeibehörde soll dann die allgemeine Sicherheit von Fußgängern garantieren.

Die Betreiber sind dazu verpflichtet, dass ihre Roboter sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Bei Verstößen, wie etwa das Überqueren einer Ampel bei Rot, wird ein Bußgeld von 30.000 Won, etwa 21,35 Euro, fällig.

Bis die mobilen Roboter im Straßenverkehr in Südkorea auftauchen, kann es aufgrund der Zertifizierung und der Umsetzung der Versicherungsprodukte noch etwas dauern. Das MOTIE und die Nationale Polizeibehörde haben sich aber vorsichtshalber schon einmal an die Bevölkerung gewandt und sie dazu aufgerufen, nicht in Panik zu verfallen, wenn sie einem mobilen Roboter auf dem Gehweg begegnen; und ihn nicht absichtlich zu behindern oder zu beschädigen.

(olb)