T-Aktionäre untermauern Ansprüche

10.000 T-Aktionäre erwirkten im Streit um die Kursverluste nach dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens.

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Von
  • Boi Feddern

10.000 T-Aktionäre erwirkten im Streit um die Kursverluste beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Dies teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) in ihrer heutigen Pressekonferenz mit.

Bereits seit Frühjahr 2000 ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft gegen führende Mitarbeiter der Telekom. Streitpunkt ist die mögliche Überbewertung von Immobilien. Anleger haben in diesem Zusammenhang Hoffnung auf einen Schadensersatz mit einer Prospekthaftungsklage. 63,50 Euro zahlten Aktionäre für die T-Aktien. Nach dem Börsengang fiel der Kurs kontinuierlich. Die Möglichkeit, die Wertpapiere mit Gewinn zu verkaufen, existierte nicht.

Am 26. Mai dieses Jahres lief nun die Verjährungsfrist ab, ohne dass die Staatsanwaltschaft neue Erkenntnisse, die für die Durchsetzung einer Prospekthaftungsklage hilfreich gewesen wären, fand. Durch Einleitung des Schlichtungsverfahrens verlängert sich die Verjährungsfrist um die Dauer des eigentlichen Schiedsverfahrens plus weitere sechs Monate. Dadurch können die T-Aktionäre weitere Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft abwarten und urteilen, ob eine Prospekthaftungsklage Aussicht auf Erfolg hat. (boi)