Tauss beteuert Unschuld, räumt Fehler ein

Der unter Kinderporno-Verdacht stehende SPD-Politiker Jörg Tauss beteuerte im Anschluss an eine ergebnislose erste Vernehmung seine Unschuld und beteuerte, den Kontakt zur Szene aus rein beruflichen Gründen gesucht zu haben.

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Von
  • Monika Ermert

Nach seiner Vernehmung am heutigen Mittwoch in Karlsruhe hat der unter Kinderporno-Verdacht stehende SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss erstmals Fehler eingeräumt. "Ja, ich habe Mist gebaut", sagte der Medienexperte im Anschluss an seine Vernehmung, bei der er sich zur Sache nicht äußerte, weil er und sein Anwalt erst am Dienstagabend Einblick in die Akten erhalten hätten. Gleichzeitig wies er die Vorwürfe erneut zurück. "Ich halte mich nicht für schuldig im Sinne der Anklage".

Er wisse, dass die Staatsanwaltschaft bei ihm kinderpornographisches Material gefunden habe, sagte Tauss im Rahmen einer Pressekonferenz. Die von den Ermittlern sichergestellten Datenträger habe er bei dem Versuch erhalten, Kontakt zu einem möglichen Kinderporno-Ring zu knüpfen. "Und natürlich hätte die von mir erhoffte Sprengung eines der immer wieder durch die Öffentlichkeit geisternden Kinderporno-Ringe meinem Bekanntheitsgrad nicht gerade geschadet", räumt Tauss ein, sagte aber auch: "Ich versichere Ihnen, kein Pädophiler zu sein."

Tauss schilderte im Beisein seines Verteidigers Jan Mönikes detailliert, wie er 2007 Kontakt zu dem Bremerhavener Lieferanten des verbotenen Materials aufgenommen habe. Es sei ihm dabei zuletzt darum gegangen, eine mögliche "Produktionsstätte" ausfindig zu machen. "Man kommt heute der kinderpornographischen Szene nur nahe, wenn man selbst szenetypisches Material anbietet", erklärte Tauss. Er habe die These belegen wollen, dass Kinderpornographie wieder häufiger über Handys, Telefonhotlines und die Post verbreitet werde. "Meine Recherche hat gezeigt, dass das Internet out ist", sagte der SPD-Abgeordnete. "Ich sah die Chance, neue Taten verhindern zu können." Nachdem die etwa ein Jahre dauernde Recherche im Sande verlaufen sei, habe er die in zwei Fällen zugesandten Bänder in einen Koffer gepackt.

Tauss erklärte, er sei davon ausgegangen, dass seine Recherchen von den Bestimmungen des Paragraph 184 b Absatz 5 Strafgesetzbuch gedeckt seien, die bestimmte Ausnahmen für den beruflichen Kontakt mit verbotenem Material vorsehen. Er habe in der Überzeugung gehandelt, dass er als zuständiger Fachpolitiker zu solchen Recherchen berechtigt sei. Die Staatsanwaltschaft sehe das offenbar anders. Er hoffe daher auf eine rasche rechtliche Klärung. Tauss war selbst an der Neufassung der Kinderporno-Gesetzgebung beteiligt. "Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass diese Paragrafen natürlich jetzt auch auf mich angewendet werden können und müssen", sagte der SPD-Politiker.

Die für heute in Karlsruhe anberaumte Vernehmung und die Entsiegelung der beschlagnahmten Gegenstände im Beisein des Verteidigers musste verschoben werden, erklärte Mönikes: "Die Sachen sind noch nicht einmal von Berlin hierher gebracht worden." Es könne übrigens noch Monate dauern, bis alle Computer, Datenträger ausgewertet seien. Unter anderem sei dabei auch zu beachten, dass vertrauliche Kommunikation, etwa mit Journalisten nicht in die Hand der Exekutive gehöre. Tauss und sein Verteidiger fürchten, dass die laufenden Erklärungen der Staatsanwaltschaft gerade angesichts des Zeitverzugs Tauss immer weiter beschädigten.

Tauss und sein Verteidiger kritisierten die Kommunikationspolitik der Staatsanwaltschaft scharf. Zur Zeit der Befragung im Bundestag hätten schon Journalistinnen und Journalisten vor Tauss' Büro gewartet. Bereits vor dem Abschluss der Durchsuchungen in der vergangenen Woche hatte der Sprecher der Staatsanwaltschaft eine erste Erklärung zum angeblichen Ergebnis der Durchsuchungen gemacht. Das komme einer Vorverurteilung gleich und sollte laut Tauss nicht ohne Konsequenzen bleiben. Mönikes sprach gar von einer möglichen "bewussten Orchestrierung des medialen Geschehens". Man wisse allerdings nicht, wer das zu verantworten habe.

Dies sei auch ein Grund, warum Tauss heute gegenüber der Öffentlichkeit eine eigene Erklärung abgebe. Er habe sich "in einen stinkenden Schweinestall begeben, um ihn auszumisten", sagte der Politiker. Wenn er da wieder rauskomme, werde wohl mehr als Geruch an ihm hängen bleiben. Ob er sein Bundestagsmandat weiter ausübe und erneut als Abgeordneter antrete, werde er mit den Bürgern und Bürgerinnen in seinem Wahlkreis besprechen.

Die Karlsruher Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe allerdings zurück. Tauss habe als erster Kenntnis vom Durchsuchungsbeschluss gehabt, sagte ein Sprecher gegenüber der dpa. Die Staatsanwaltschaft sieht sich auch nach der Stellungnahme des SPD-Bundestagsabgeordneten bestätigt. "Es belegt die Richtigkeit der Auffassung, dass er in strafrechtlich relevanter Weise mit Kinderpornografie in Berührung gekommen ist", sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring der dpa. Die Anklagebehörde sei nach wie vor der Auffassung, dass die beschlagnahmten Fundstücke nichts mit der Abgeordnetentätigkeit von Tauss zu tun hätten.

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(Monika Ermert) / (dpa) / (vbr)