Telefon-CD: Topware zieht vors Verfassungsgericht

Das Mannheimer Softwareunternehmen Topware hat Verfassungsbeschwerde gegen das Telefon-CD-Urteil des Bundesgerichtshofs eingelegt.

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Von
  • Egbert Meyer

Im Streit um die Telefonverzeichnisse der Telekom hat das Mannheimer Softwareunternehmen Topware nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eingelegt. Der BGH hatte Anfang Mai entschieden, daß die Telefon-Verzeichnisse der Telekom nicht ohne deren Erlaubnis von Dritten übernommen und als CD-ROM verkauft werden dürfen. Damit hatte das Gericht einer Klage gegen Topware und ein weiteres Unternehmen stattgegeben. Diese hatten mit den Telefonbucheinträgen der Telekom eigene Telefonbuch-CDs hergestellt. Zugleich gewährte das Gericht der Telekom einen Schadenersatzanspruch.

Topware sieht in dem BGH-Urteil einen unvereinbaren Widerspruch zum Telekommunikationsgesetz. Dieses sehe flächendeckenden, chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb vor. Zudem legitimiere die Zubilligung von Schadenersatzansprüchen den von der Telekom geübten "Preismißbrauch", mit dem anderen Unternehmen der Zutritt zum Markt erschwert werden solle. Durch das Urteil sehe sich Topware in den Grundrechten auf wirtschaftliche Betätigungsfreiheit, Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung behindert. (em)