Telekom-Börsengang: Weitere Runde im Schadenersatzprozess

Der seit Jahren geführte Prozess um den den Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000 soll im Herbst wieder vor Gericht landen. Das Oberlandesgericht Frankfurt, an das die Auseinandersetzung zurückverwiesen wurde, setzt nun einem Termin an.

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Deutsche Telekom

(Bild: dpa, Oliver Berg)

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  • dpa

Der spektakuläre Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom geht in eine neue Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt habe für den 27. Oktober einen Verhandlungstermin angesetzt, sagte ein Sprecher am Freitag. Er bestätigte einen Vorabbericht der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW). Rund 17.000 Kleinanleger sehen sich von einem Verkaufsprospekt zum dritten Börsengang des Bonner Konzerns im Juni 2000 getäuscht und fordern Schadenersatz in Millionenhöhe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2014 eine Entscheidung des OLG teilweise aufgehoben und nach Frankfurt zurückverwiesen. Die Akten vom BGH seien vor Kurzem eingegangen, sagte der Sprecher. Ein Telekom-Sprecher sagte, wenn der Prozess beim OLG wieder aufgenommen werde, bedeute das nicht, das die Aktionäre automatisch mit Schadenersatz rechnen könnten.

Insgesamt verlangen die Kläger zusammen rund 80 Millionen Euro Schadenersatz für erlittene Kursverluste mit der Begründung, dass der Börsenprospekt fehlerhaft gewesen sei. Die Telekom hat stets die Rechtmäßigkeit ihrer Angaben betont. (mho)