Telekom darf T-DSL-Preise beibehalten

Die Regulierungsbehörde hält ein Eingreifen bei den Preisen, die die Telekom für T-DSL verlangt, nicht für notwendig.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP hat nichts gegen die Gebühren, die die Telekom von ihren DSL-Kunden haben will: "Die aktuellen T-DSL-Anschlussentgelte der Deutschen Telekom AG sind regulatorisch nicht zu beanstanden", entschied die RegTP am heutigen Freitag. Damit endete ein Beschlusskammerverfahren zur nachträglichen Entgeltregulierung bei T-DSL, da die Preise laut RegTP dem Verdacht unterlagen, in Verdrängungsabsicht unter Kosten und auch diskriminierend gestaltet zu sein.

Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (Breko) war der Ansicht, die Preise für T-DSL lägen deutlich unter den Kosten, die die Telekom dafür aufwenden muss. Die RegTP bestätigte diesen Verdacht zwar teilweise, hält aber ein Eingreifen nicht für notwendig.

"Die Kostenunterlagen ließen – trotz aller Unzulänglichkeiten im Detail – das Urteil zu, dass die von der Telekom verlangten Preise die entstehenden Kosten nicht in allen Angebotsvarianten decken. Dies ist bei der Kombination von T-DSL mit den verschiedenen ISDN-Varianten festgestellt worden, während im Paket mit dem Analog-Anschluss der T–DSL-Preis über den Kosten liegt." Die Preisunterschiede von T-DSL in Verbindung mit den unterschiedlichen ISDN-Varianten liefern jedoch nach Ansicht der RegTP "keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine wesentliche Diskriminierung".

Aber auch die Angebotsvarianten, bei denen Unterdeckungen vorliegen, seien nicht zu beanstanden. Der Telekom könne nicht verwehrt werden, ihre Größenvorteile bei der Preiskalkulation zur Geltung zu bringen. Anlaufverluste bei der Einführung neuer Produkte in Kauf zu nehmen, entspreche unternehmerischem Verhalten, betonte die RegTP. Zudem sei ein Verdrängungswettbewerb nicht erwiesen. Die Regulierungsbehörde richte zurzeit ihr ganzes Augenmerk auf das Ziel, den Wettbewerbern diskriminierungsfreien Zugang zur notwendigen Netzinfrastruktur zu gewähren. Dabei stehe an erster Stelle auch die Entgeltentscheidung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung sowie die Verpflichtung der Telekom, den Zugang zur letzten Meile zu entbündeln.

Die Regulierungsbehörde hebt bei ihrer Entscheidung zudem darauf ab, dass sich die DSL-Leitungen der Telekom nicht nur mit T-Online nutzen lassen. Die Ankündigung, dass AOL demnächst ebenfalls einen DSL-Zugang zum eigenen Online-Dienst über die Leitungen der Telekom anbieten will, dürfte dabei für den Konzern hilfreich gewesen sein. Die RegTP will aber nach eigenen Aussagen darauf achten, dass die Zugänge für Internet-Provider und Online-Dienste diskriminierungsfrei angeboten werden; zudem wird die Telekom verpflichtet, bis zum Sommer 2001 die Engpässe bei der Freischaltung der DSL-Anschlüsse und bis zum Herbst die langen Lieferfristen für die Carrier-Festverbindungen abzubauen.

"Gesamtwirtschaftlich soll eine rasche Marktdurchdringung mit der hier eingesetzten ADSL-Technik erreicht werden. Vom dadurch möglichen, sehr viel schnelleren Datentransport aus dem Internet zurück zum Endkunden erwartet man sich eine deutlich gesteigerte Attraktivität der Internet-Nutzung, die letztlich zur Förderung des Internet-Standortes Deutschland beiträgt", betonte die Regulierungsbehörde in ihrer Entscheidung. (jk)