Telekom verliert Etappe im Streit um Call-by-Call im Ortsnetz

Bis auf weiteres darf TeleDiscount Ortsgespräche im offenen Call-by-Call über eine 0190-Vorwahl anbieten.

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Von
  • Axel Vahldiek

Bis auf weiteres darf TeleDiscount Ortsgespräche im offenen Call-by-Call über eine 0190-Vorwahl anbieten. Einen Antrag der Deutschen Telekom auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung dagegen wies das Landgericht Köln am heutigen Montag laut einer Mitteilung von Telediscount ab. Derzufolge entschied das Gericht ohne eine mündliche Anhörung, dass ein Missbrauch der Vorwahl nicht vorliege: "Dass bisher noch kein anderer Wettbewerber auf den Gedanken gekommen ist, über die Rufnummer 0190 als Dienst die Weitervermittlung von Telefonverbindungen anzubieten, macht die Ausnutzung dieser Möglichkeit nicht wettbewerbswidrig."

Ob der rosa Riese Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen wird, ist noch nicht bekannt. Auch eine Stellungsnahme der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), die nach Informationen von heise online bislang offenes Call-by-Call über eine 0190-Vorwahl als unzulässig ablehnt, liegt bislang nicht vor. (axv)