Online-Buchhandel: Thalia ĂĽbernimmt buecher.de

Im Online-Buchhandel kommt es zu einer Marktkonzentration. Nach dem E-Reader-Geschäft von Weltbild übernimmt Thalia jetzt auch den Onlinehändler buecher.de.

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BĂĽcherstapel

(Bild: jakkaje879/Shutterstock.com)

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Die Buchhandelskette Thalia darf ihren insolventen Mitbewerber buecher.de übernehmen. Das Bundeskartellamt teilte am Montag mit, dass es den Erwerb der Vermögensgegenstände freigegeben habe. Erst im September hatte Thalia Teile der Weltbild-Gruppe übernommen, darunter den Onlineshop und die von Weltbild verkauften E-Reader der Marke Tolino. Auch buecher.de gehörte zur Insolvenzmasse der Weltbild-Gruppe. Das Unternehmen mit Sitz in Augsburg, das vor mehr als 25 Jahren gegründet wurde, hat 34 Mitarbeiter.

Buecher.de ist ein reiner Onlinehändler, Thalia hingegen die mit Abstand größte stationäre Buchhandelskette in Deutschland. Das Unternehmen hat 394 Filialen in Deutschland und Österreich und ist zudem an 60 Buchhandlungen in der Schweiz beteiligt. Übernommen werden neben der Domain und den Kundenbeziehungen auch die Marken und Domains von buecher.de, teilte das Kartellamt mit.

Die Regulierungsbehörde hatte sich bei ihrer Prüfung vor allem auf den Beschaffungsmarkt konzentriert. Hier spiele Thalia eine wichtige Rolle für die Verlage. Allerdings stellte sich bereits in der ersten Phase der Prüfung heraus, dass der Zuwachs der Marktmacht von Thalia durch den Zukauf nur sehr gering sei. Mit Amazon existiere ein deutlich größerer Wettbewerber im Onlinehandel, sodass die Übernahme von buecher.de keine wettbewerblichen Probleme erwarten lasse.

Auch bei Betrachtung des Gesamtmarkts stünden den Kunden mit den unabhängigen Buchhändlern, anderen Buchhandelsketten wie Hugendubel und dem Onlinehandel ausreichend Alternativen zur Verfügung. Im Bereich der gedruckten Bücher verfüge Thalia allerdings über eine erhebliche Nachfragemacht gegenüber Verlagen und dem Großhandel. Zudem habe die Kette durch ihre Geschäfte in Innenstadtlage einen anderen Zugang zu den Endkunden, beurteilt das Kartellamt. Letztlich hatte dies aber keinen Einfluss auf die Entscheidung zugunsten der Übernahme.

(mki)