TikTok-Verbot: US-Gericht tagt am Tag nach den US-Wahlen

Ab 12. November soll TikTok in den USA verboten werden. Der Betreiber sucht Abhilfe vor Gericht. Am Tag nach den US-Wahlen wird verhandelt.

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Schriftzug "TikTok"

(Bild: XinHua/dpa)

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US-Präsident Donald Trump hält an seinem Verbot TikToks fest. Am Tag nach den US-Wahlen müssen seine Juristen erneut zu Gericht. TikTok hat zwar bereits eine Einstweilige Verfügung gegen einen Teil des Verbots erwirkt, ein umfassenderes Verbot soll aber weiterhin am 12. November in Kraft treten. Die Gerichtsverhandlung zu diesem Teil ist nun für 4. November anberaumt – unmittelbar nach dem großen US-Wahltag.

Das geht aus dem Gerichtsakt im Verfahren TikTok v. Donald J. Trump hervor, das am US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk Columbia anhängig ist (Az. 20-cv-02658). TikTok gehört dem chinesischen Unternehmen ByteDance. Trump hatte Anfang August unter Verweis auf die Nationale Sicherheit Geschäfte von US-Amerikanern mit TikTok untersagt (Executive Order 13492).

Der US-Präsident fürchtet demnach, TikTok könne aufgrund des chinesischen Eigentümers nach chinesischem Recht gezwungen werden, Daten von US-Bürgern an die chinesische Regierung zu übergeben. Als "Lösung" strebt Trump einen Verkauf TikToks an US-Unternehmen an. Ein Deal zwischen TikTok einerseits und Oracle und Walmart andererseits hängt in der Luft, die zuständige US-Behörde CFIUS hat bislang keine Genehmigung erteilt.

TikTok meint, von chinesischem Recht nicht berührt zu sein und die Daten sicher speichern zu können. Außerdem sei Trumps Executive Order in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig. Dieser Einschätzung hat sich das Gericht Ende September vorläufig angeschlossen. Der zuständige US-Richter hat das TikTok-Verbot per Einstweiliger Verfügung gestoppt. Diese blockiert derzeit aber nur jenen Teil des Verbots, der US-basierten App Stores ab 27. September Downloads und Updates von TikTok untersagen hätte.

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Mit Wirksamkeit per 12. November verbietet die US-Regierung zudem Hosting, Datenverkehr und Nutzung. TikTok möchte natürlich auch dagegen eine Einstweilige Verfügung erwirken. Darüber soll nun am 4. November verhandelt werden. Da die Rechtslage praktisch gleich ist, wäre alles andere als eine weitere Einstweilige Verfügung im Sinne TikToks eine Überraschung. Doch vielleicht fallen Trumps Anwälten bis dahin bessere Argumente ein.

(ds)