TikToks Klage gegen Trump ist da und das steht drin

TikTok will das US-Verbot nicht hinnehmen. Am Montag hat die US-Firma gemeinsam mit der chinesischen Mutter die erwartete Klage eingereicht.

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Wilbur Ross, Donald Trump, William Barr

US-Wirtschaftsminister Wilbur Ross (82), US-Präsident Donald Trump (74) und US-Justizminister William Barr (70) am 11. Juli 2019 (v.l.n.r.)

(Bild: WeiĂźes Haus/Shealah Craighead (gemeinfrei))

Lesezeit: 3 Min.
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TikTok Inc., Betreiber einer Video-App, und dessen Eigentümer ByteDance haben am Montag US-Präsident Donald Trump, seinen Wirtschaftsminister Wilbur Ross, sowie das US-Wirtschaftsministerium verklagt. Die Kläger fordern, dass Trumps Verfügung, die einen Verkauf TikToks an US-Eigentümer erzwungen werden soll, für unwirksam erklärt wird.

Bereits vor zwei Wochen hat sich abgezeichnet, dass TikTok Donald Trump verklagen will. Etwas überraschend war eine zweite Klage gegen den Präsidenten und seinen Minister: Ein TikTok-Mitarbeiter will sein Gehalt, ohne in den Knast zu müssen. Also ging auch er zu Gericht.

Der Präsident hat Anfang August unter Verweis auf die Nationale Sicherheit Geschäfte von US-Amerikanern mit Tiktok untersagt (Executive Order 13492). Der US-Präsident fürchtet demnach, TikTok könne aufgrund des chinesischen Eigentümers nach chinesischem Recht gezwungen werden, Daten von US-Bürgern an die chinesische Regierung zu übergeben.

Als "Lösung" strebt Trump einen Verkauf TikToks an ein US-Unternehmen an. Microsoft hat bereits Verhandlungen aufgenommen; auch Twitter und Oracle haben Interesse bekundet. Allerdings fordert der Präsident "viel Geld" für die US-Staatskasse, weil der Verkauf TikToks erst durch das Verbot eingeleitet worden wäre.

Diese Geldforderung könnte sich als Bumerang erweisen: TikTok sieht darin eine Verletzung der US-Verfassung. Der Fünfte Zusatzartikel verbietet nämlich Enteignungen ohne "gerechte Kompensation". Der selbe Zusatzartikel schreibt ordnungsgemäße Verfahren vor. Da Trump das TikTok-Verbot ohne Anhörung TikToks erlassen hat, sei auch dieses Recht verletzt.

Zusätzlich verletze das Verbot, das am 21. September in Kraft treten soll, den Ersten Zusatzartikel. Er verbrieft das Recht auf Freie Rede. TikTok stellt seinen App-Code als verfassungsrechtlich geschützte Äußerung dar.

Außerdem verstoße die Verfügung gleich dreimal gegen das Notstandsgesetz (International Emergency Economic Powers Act) auf dem sie beruht: Der behauptete Nationale Notstand entbehre einer faktischen Grundlage, die Verfügung sei viel zu weitreichend, und sie verbiete auch persönliche Kommunikation und unentgeltliche Verbreitung von Informationen – genau das darf der Präsident laut dem Gesetz aber nicht verbieten.

Schließlich greift die Klage auch das Gesetz selbst an: Weil es dem Präsidenten keine Schranken setze, verletze es die Gewaltenteilung der Republik. Das US-Justizministerium hat eine Stellungnahme zur Klage abgelehnt.

Die Klage fordert, die Verfügung des Präsidenten für verfassungswidrig sowie gesetzwidrig und daher unwirksam zu erklären. Der Fall heißt TikTok and ByteDance v. Donald J. Trump, Wilbur L. Ross and US Department of Commerce und ist am US-Bundesbezirksgericht für Zentralkalifornien unter dem Az. 2:20-cv-7672 anhängig.

(ds)