Toll Collect: LKW-Mautdaten sind keine Fahndungsdaten

Die Daten, die bei der Prüfung auf korrekte Zahlung der Mautgebühren von schweren LKW anfallen, unterliegen einem Auskunftsverbot. Sie dürfen nicht für polizeiliche Fahndungen benutzt werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Im Zuge der Debatte über die bei der geplanten PKW-Maut anfallenden Daten hat Toll Collect darauf hingewiesen, dass die anfallenden Daten bei der LKW-Maut besonders geschützt sind. Selbst mit einer richterlichen Verfügung dürften Strafverfolger auf Mautdaten nicht zugreifen.

Toll Collect erfasst die LKW-Maut auf den Autobahnen

(Bild: Toll Collect)

Für die PKW-Maut gibt es Pläne, die Daten aller PKW-Besitzer 13 Monate lang zu speichern, damit theoretisch denkbare Erstattungsansprüche von jenen Besitzern geprüft werden können, die im zurückliegenden Jahr keine Autobahnen und keine Bundesstraßen benutzt haben. Diese Form der Vorratsdatenspeicherung hatte für Begehrlichkeiten bei Jörg Ziercke, dem scheidenden Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) gesorgt. Während seiner Amtszeit scheiterte das BKA im Fall des "Autobahnschützen" mit dem Ansinnen, auf die LKW-Mautdaten zuzugreifen.

Toll Collect verweist auf die maßgebliche Rechtsprechung des für die LKW-Maut zuständigen Landgerichts Köln (AZ 105 QS159/08) zum heute Bundesfernstraßenmautgesetz genannten Gesetz, das sich deutlich vom Telekommunikationsgesetz (TKG) unterscheidet: "Anders als etwa die §§ 112 TKG enthält das Autobahnmautgesetz keine Auskunftspflicht, sondern ein Auskunftsverbot." (anw)