Trump klagt gegen Twitter, Facebook und Google wegen Rauswurfs

Der ehemalige US-Präsident will erreichen, dass die sozialen Netzwerke ihn wieder aufnehmen und geht gegen ein Gesetz vor, das sie von Haftung freistellt.

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Donald Trump am Mittwoch in Bedminster.

(Bild: c-span.org)

Lesezeit: 3 Min.
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Der ehemalige US-Präsident Donald Trump klagt gegen Twitter, Facebook und Google, die ihn von ihren Plattformen verbannt haben. Er fordere die rasche Wiederherstellung seiner Accounts, sagte der 75-Jährige am Mittwoch.

Von Facebook soll Trump noch mindestens bis Anfang 2023 gesperrt bleiben; Twitter sieht gar keinen Weg zurück für den Ex-Präsidenten. YouTube will Trump erst wieder zulassen, wenn es kein Risiko für die öffentliche Sicherheit mehr sehe, nannte aber keinen Zeitraum dafür. Trump sieht dadurch sein im ersten Zusatzartikel der US-Verfassung garantiertes Recht auf Redefreiheit verletzt.

Googles Videoangebot hatte Trump laut seiner Klageschrift (PDF) seit Mai 2015 genutzt, seit seiner Amtsübernahme im Januar 2017 habe er es als Instrument seiner Präsidentschaft verwendet; seine Videos seien eine wichtige Quelle für Nachrichten geworden, die auch von den Nutzern viel diskutiert worden seien.

Politiker der Demokraten hätten aber die "geschickte Nutzung" der sozialen Medien als Bedrohung ihrer eigenen Bemühungen um Wiederwahl gesehen und deshalb Youtube zur Zensur gedrängt, meint Trump. Dabei erwähnt er gegenüber dem US-Bundesbezirksgericht von Miami unter anderem die demokratische Mehrheitsführerin Nancy Pelos oder die ehemalige First Lady Michelle Obama.

Die Demokraten hätten sich dabei der sogenannten Section 230 des Communications Decency Acts (CDA) von 1996 bedient, der Youtube und andere Anbieter von der Haftung freistellt. Diesen Gesetzesabschnitt hatte sich Trump auch schon während seiner Präsidentschaft vorgeknöpft mit der Begründung, es sei ein "Haftungsabschirmungsgeschenk" der USA an die großen IT-Unternehmen und eine Bedrohung der nationalen Sicherheit und der Wahlen. Die Demokraten hätten Youtube zur Zensur genötigt mit der Drohung, die Section 230 zu überarbeiten. Auch sollen sie versucht haben, mit anderen Mitteln Druck auf die CEOs der größten Social-Media-Unternehmen auszuüben.

Trump beantragt die Zulassung auf Sammelklage für alle, die von der Sperrung auf Youtube betroffen sind. Für sich und diejenigen, die sich der Klage anschließen, verlangt er Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Wenn Trumps Konto wiederhergestellt würde, müsse Youtube auch alle Warnhinweise entfernen, die die Videoplattform wegen angeblich zweifelhafter Inhalte angebracht hatte. Außerdem soll das Gericht jene Teile der Section 230 des CDA für verfassungswidrig erklären, laut denen Zugangsanbieter für Inhalte anderer nicht haften.

Facebook und Twitter hatten Trump im Januar dieses Jahres bereits kurz vor dem Ende seiner Amtszeit gesperrt. Auslöser war die Erstürmung des US-Kapitols durch Anhänger Trumps – und dass er Sympathie für die Angreifer bekundete. Außerdem behauptet er nach wie vor ohne jegliche Belege, dass ihm der Sieg bei der Präsidentenwahl im November durch Betrug gestohlen worden sei.

Twitter, wo Trump mehr als 80 Millionen Nutzer folgten, war für ihn bis dahin die wichtigste Kommunikationsplattform. Facebook hatte Trumps Account zunächst bis auf Weiteres gesperrt. Das unabhängige Aufsichtsgremium des Online-Netzwerks bemängelte später aber, dass eine unbefristete Sperre von den Facebook-Regeln nicht vorgesehen sei. Deshalb ist Trump nun für zwei Jahre bei Facebook suspendiert, wobei die Frist seit Anfang Januar dieses Jahres läuft. Dann will Facebook neu abwägen, ob von dem Ex-Präsidenten immer noch eine Gefahr ausgehe.

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(anw)