Trump ruft Notstand der Strom-Infrastruktur aus

US-Dienste fürchten ausländische Attacken auf Nordamerikas Verbundnetze, u.a. durch China und Russland. Trump schafft eine Grundlage für Importverbote.

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Strommast

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

"Hiermit erkläre ich einen nationalen Notstand in Bezug auf die Bedrohung der Stromverbundnetze der Vereinigten Staaten", steht in einem von US-Präsident Donald Trump am Freitag unterzeichneten Erlass. Damit schafft der Präsident eine neue Rechtsgrundlage für Importverbote für einschlägige Ausrüstung. Er nennt keine Länder beim Namen.

US-Geheimdienste haben insbesondere vor Hackern im Dienste der russischen Regierung und jener der Volksrepublik China gewarnt. Zu den im Erlass genannten Beweggründen für die Ausrufung des Notstandes gehört, dass "unbeschränkte ausländische Versorgung von Ausrüstung für Verbundnetze eine ungewöhnliche und existenzielle Bedrohung der Nationalen Sicherheit, Außenpolitik und Wirtschaft der Vereinigten Staaten" darstelle. Fortan können Importe, an denen ein "ausländischer Gegner" beteiligt ist und die ein "untunliches" oder "inakzeptables" Risiko darstellen, untersagt werden.

Zuständig für die Beurteilung dieser Faktoren ist eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des Energieministers. Dieser kann auch Auflagen für Importe machen sowie schwarze und weiße Listen aufstellen. Etwa welche Länder oder Personen als ausländische Gegner gelten, welche Importe besonders argwöhnisch beäugt werden müssen, oder welche ausländische Ausrüstung generell genehmigt ist.

Darüber hinaus befiehlt Trump die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Identifikation, Isolation, Überwachung und Austausch verdächtiger Apparate. Eine weitere Arbeitsgruppe soll neue Richtlinien für die Beschaffung wichtiger Strom-Technik ausarbeiten. Dabei gilt es, die Nationale Sicherheit besser zu berücksichtigen. Es soll wohl schwieriger werden, einfach durch niedrigere Preise Aufträge zu bekommen. Der präsidentielle Erlass bezieht sich auf die US-Teile der nordamerikanischen Verbundnetze ab 69 kV, nicht aber Einrichtungen zur lokalen Stromverteilung. (ds)