Twitter bezieht erneut Stellung zum Umgang mit Politiker-Tweets
Der Kurznachrichtendienst Twitter erläutert, dass er kontroverse Politiker-Äußerungen nach seinen eigenen Regeln bewertet und als wichtig für die Beurteilung von deren Standpunkten ansieht.
In einer allgemein gehaltenen Stellungnahme erklärt der Kurznachrichtendienst Twitter, er sehe seine Aufgabe darin, weltweite öffentliche Diskussionen voran zu bringen. Gewählte "World Leaders" von Twitter auszuschließen oder ihre Beiträge zu löschen, würde die nötige Debatte über ihre Aktivitäten behindern, diese Leute aber nicht verstummen lassen. Ohne in namentlich zu nennen, bezieht sich das Unternehmen damit wohl vor allem auf den amtierenden US-Präsidenten Donald Trump, der in seinen Tweets nicht davor zurückschreckt, mit Krieg zu drohen.
Im Unternehmen beurteile man die Tweets von Führungspersönlichkeiten im politischen Kontext und behandle sie gemäß den hauseigenen Regeln, heißt es weiter im Text. Kein einzelnes Nutzerkonto sei maßgeblich für den Erfolg von Twitter oder für die Handhabung dieser Regeln. Das Team arbeite hart daran, unvoreingenommen zu bleiben.
Kontroversen in Deutschland
In den deutschsprachigen Regeln für Twitter-Nutzer heißt es nur allgemein, dass Gewaltaufrufe und Nachrichten im Zusammenhang mit Terrorismus nicht geduldet würden. Einen eigenen Absatz findet man dort über die Kennzeichnung von "Parodie-, Kommentar- und Fan-Accounts". Dessen ungeachtet haben die Twitter-Kontrolleure nicht nur den Tweet der AfD-Politikerin Beatrix von Storch gelöscht, in dem sie von "muslimischen Männerhorden" gesprochen hatte, sondern auch gleich das ganze Konto der Satirezeitschrift Titanic gesperrt. Diese hatte vermeintlich in deren Namen über "Barbarenhorden" getwittert.
Hintergrund der Entscheidungen in Deutschland ist das seit Januar geltende Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (kurz: NetzDG). Dieses listet konkrete Tatbestände als rechtswidrig nach Paragrafen des Strafgesetzbuchs auf und fordert eine schnellere Löschung derartiger Beiträge durch soziale Netze wie Twitter. Endgültige Klarheit schafft das freilich nicht, wie auch die Vorgänge um Beatrix von Storch und den inzwischen wieder freigegebenen Account der Titanic belegen. Der Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Alexander Gauland kritisierte die Vorwürfe der Volksverhetzung mit dem Argument, dieser Tatbestand sei von keinem deutschen Richter festgestellt worden. (hps)