U-Space: Ein System für ein europaweites Management von Drohnen
In Deutschland gilt nun die Kennzeichnungspflicht für größere Drohnen und für noch größere ist ein Kenntnisnachweis nötig. In der Schweiz wurde jetzt ein System vorgestellt, das Drohnen ortet und als Teil des gesamten Flugverkehrs organisiert.
Sie bewegen sich in immer größerer Zahl in den Lüften: die sirrenden mehrmotorigen, unbemannten Flugsysteme (UAS), Drohnen oder auch (Multi-/Quadro-)kopter genannt. 500.000 sollen es in Deutschland schon sein, wobei die Deutsche Flugsicherung (DFS) bis 2020 einen Anstieg auf eine Million prognostiziert. Immer häufiger kommt es daher zu Sichtungen und mehr oder weniger engen Begegnungen im unteren Luftraum, die gefährlich hätten werden können. Um Unfälle sind wir zum Glück noch aber noch herumgekommen.
Ruf nach Regulierung
Den Bedarf für eine strengere Regulierung der UAV (Unmanned Aerial Vehicles) erachten nicht wenige Fachleute deshalb seit längerem als zwingend. Wer am Himmel unterwegs ist, soll sich auch registrieren: Eine Drohnen-Datenbank wird auch von vielen offiziellen Stellen gefordert. Schon beginnen einige Länder, sukzessive klarere Vorschriften und Techniken zum Drohnen-Flugmanagement zu formulieren. Während es beispielsweise in den USA bereits ein sogenanntes Drohnenregister gibt (inzwischen revidiert auf Anmeldungspflicht von UAV im kommerziellen Einsatz), ist in Deutschland oder der Schweiz zwar auch oft die Rede davon, aber noch nichts davon tatsächlich lanciert.
Für Profis aus der Luftverkehrsbranche waren und sind die bisherigen Reglementierungen angesichts des boomenden Drohneneinsatzes nicht mehr adäquat, zumal professionelle Anwendungen mit großen, schwereren Fluggeräten auf dem Vormarsch sind. Die Einsatzmöglichkeiten sind äußerst vielfältig und deswegen ist es kein Wunder, dass immer mehr auf den Markt drängen.
Doch ein paar strengere Vorschriften bescherte die schnelle Entwicklung der lange weitgehend unregulierten Branche nun doch. So ist seit dem 1. Oktober in Deutschland sowohl die Kennzeichnungspflicht für Drohnen als auch der Kenntnisnachweis für das Steuern größerer unbemannter Fluggeräte endgültig in Kraft getreten. Nun muss an UAV ab 250 Gramm eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers angebracht werden. Das gilt jetzt selbst für Modellflugzeuge auf Modellflugplätzen.
Neue Regeln in Deutschland
Für unbemannte Flugobjekte ab zwei Kilogramm ist jetzt ein "Drohnen-Führerschein" vonnöten. Dieser Kenntnisnachweis ist bei vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) geprüften "anerkannten Stellen" zu erlangen. 18 bislang existierende Anbieter sollen die gesetzlich geforderte Bescheinigung über die Kenntnisse des Drohnen-Steuernden ausstellen. Der Deutschen Flugsicherung wäre allerdings eine striktere Herangehensweise lieber gewesen. Ihr Chef, Klaus-Dieter Scheurle, plädierte vergangenes Jahr für eine Drohnen-Registrierungspflicht. Und für einen Chip, ohne den ein UAV überhaupt gar nicht erst starten kann – quasi eine Art "Wegfliegsperre".
Bei immer mehr UAVs am Himmel wird das Thema Sicherheit zunehmend wichtig. Denn allein im deutschen Luftraum hat sich die Zahl der Meldungen von Flugzeugpiloten, denen Drohnen begegnet waren, gegenüber 2015 auf 2016 bald verfünffacht. Vergangenes Jahr habe es bereits 64 Sichtungen gegeben, teilte die Flugsicherung mit. Allein 58 davon waren in der Nähe eines Flughafens. In 2015 hatte es erst 14 Vorfälle gegeben, doch in diesem Jahr gab es allein bis zum August schon 60 Meldungen, so eine Sprecherin der DFS gegenüber heise online.
So haben praktisch alle internationalen Flugsicherheitsbehörden, als auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und neuerdings auch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO, die gleiche Forderung wie DFS-Chef Scheurle: "Wir als Flugsicherungen müssen wissen, wer am Himmel unterwegs ist." Das ist auch die Voraussetzung, um UAVs am Ende überhaupt in den Luftverkehr integrieren zu können.
Ortung gewünscht
Zu diesem Handling künftigen Drohnenverkehrs gehört aber auch die Integration/Ortbarkeit. In Deutschland wird daher momentan von der DFS und der Deutschen Telekom an einer Lösung gearbeitet, mit der die Fluggeräte per Mobilfunk geortet werden können. Mit einem nachrüstbaren Mobilfunkmodul sollen Drohnen getrackt und ein Kommunikationskanal installiert werden. Der Vorsitzende der DFS-Geschäftsführung Scheurle dazu: "Zum einen lässt sich bei einem Unfall oder Missbrauch schnell nachvollziehen, wer die Drohne gesteuert hat. Damit wird das Verantwortungsbewusstsein der Piloten gestärkt. Zum anderen ermöglichen diese Chipkarten Mehrwertdienste der Flugsicherung, zum Beispiel die Versorgung mit Karteninformationen und anderen wichtigen Daten."