US-Bundesluftfahrtchef testet Boeing 737 Max: Wiederzulassung rückt näher

Seite 2: Viele Arbeiten notwendig

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Stillgelegte Boeing 737 Max der Southwest Airlines geparkt auf dem Southern California Logistics Airport bei Victorville, Dezember 2019

(Bild: heise online/pbe)

Der Untersuchungsausschuss des Repräsentantenhauses verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, der unter anderem vorsieht, dass Whistleblower besser geschützt und bei der Zertifizierung von der FAA an Unternehmen ausgelagerte Aufgaben stärker überwacht werden. Die US-Luftfahrtaufsicht betont stets, bei der Rezertifizierung der 737 Max keinen festen Zeitplan zu verfolgen und den Flieger erst wieder für den Passagierbetrieb zuzulassen, wenn alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt seien.

Wie die FAA in einer Mitteilung ausführt, ist die Aufgabenliste bis zur Wiederzulassung der Boeing 737 Max noch recht lang. So muss das Flight Standardization Board (FSB) noch die Ergebnisse des Joint Operations Evaluation Boards (JOEB), eines Gremiums bestehend aus Vertretern ziviler Luftfahrtbehörden der USA, von Kanada, Brasilien und der EU, in seinen Bericht einarbeiten. Das JOEB hatte die von Boeing vorgeschlagene Schulung der 737-Max-Piloten unter die Lupe genommen und eine Bewertung abgegeben. Erst wenn diese berücksichtigt worden ist, kann der FSB-Bericht zur öffentlichen Kommentierung herausgegeben werden. Die Kommentare werden dann ebenfalls aufgenommen und nach Prüfung in den endgültigen Bericht eingearbeitet.

Außerdem prüft die FAA noch die Konstruktionsdokumente von Boeing auf Einhaltung der FAA-Vorschriften. Darunter fällt dann auch ein Abschlussbericht des Technical Advisory Boards (TAB), bevor die FAA endgültig feststellen kann, ob die Vorschriften eingehalten wurden.

Auch eine Fortsetzung der Lufttüchtigkeitsmeldung an die Internationale Gemeinschaft (Continued Airworthiness Notification to the International Community, (CANIC)) und eine Lufttüchtigkeitsanweisung (Airworthiness Directive, (AD)) müssen erstellt werden. Sie adressiert die bekannten Sicherheitsprobleme und informiert Betreiber über die erforderlichen Korrekturmaßnahmen, bevor das Flugzeug wieder den kommerziellen Dienst aufnehmen kann. Sind die in der AD aufgeführten Arbeiten abgeschlossen und die erforderlichen Schulungen erfolgt, kann die Grounding Order aufgehoben werden.

Die Lufttüchtigkeitszeugnisse und Exportzertifikate will die FAA selbst ausstellen. Dazu sollen die Flugzeuge individuell von FAA-Mitarbeitern begutachtet werden, heißt es in der FAA-Mitteilung. Die Schulungsprogramme für Bediener nach Part 121 der Federal Aviation Regulations (FAR) müssen ebenfalls noch von der FFA überprüft und genehmigt werden. Part 121 der US-Bundesluftfahrtregeln umfasst die Betriebsanforderungen.

Sind die Maßnahmen abgeschlossen, müssen noch die anderen Zivilluftfahrtbehörden informiert werden, damit sie eigene Maßnahmen ergreifen können, damit die Boeing 737 Max von ihren Luftfahrtunternehmen wieder in Betrieb genommen werden kann. Denn die abgeschlossenen Maßnahmen der FAA gelten zunächst nur für US-Luftfahrtunternehmen. Die FAA hat jedoch angekündigt, alle notwendigen Informationen an die anderen Luftfahrbehörden weiterzugeben.

Die in der EU zuständige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat bereits Testflüge mit der modifizierten 737 Max in Kanada absolviert und arbeitet eigenen Angaben zufolge eng mit den US-Behörden zusammen. Experten gehen davon aus, dass das US-Flugverbot noch im Herbst aufgehoben werden könnte. Auch die Wiederzulassung in der EU dürfte dann erfolgen. EASA-Chef Patrick Ky hatte in der vergangenen Woche eine Freigabe im November in Aussicht gestellt. Die Ausstellung der für den Flugbetrieb notwendigen Dokumente durch die nationalen Behörden könne dann noch etwas dauern, doch dürften die ersten 737 Max bis Jahresende wieder in der Luft sein. (Mit Material der dpa) / (olb)