US-Geheimgericht rügt FBI und NSA

Seite 2: Selbstanzeigen von CIA, FBI und NSA

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Einige solche Selbstanzeigen werden ab Seite 68 angesprochen und damit in Umrissen offengelegt: Beim FBI hatten unbefugte Mitarbeiter Zugriff auf nach Abschnitt 702 gesammelte Daten. Außerdem wurden bis April 2016 Rohdaten einer Einrichtung zur Verfügung gestellt, in der vor allem Personen arbeiten, die bei Privatunternehmen angestellt sind. Der Name der Einrichtung ist geschwärzt.

In einem anderen Fall hat das FBI Rohdaten vorsätzlich direkt an eine private Organisation übermittelt, die nicht unter behördlicher Kontrolle steht. Der Name der Organisation ist geschwärzt. Zu diesem Vorfall fordert das Gericht nähere Informationen an.

Darüber hinaus fehlen in bestimmten FBI-Systemen Löschroutinen, sodass Daten unzulässigerweise unbeschränkt lange gespeichert bleiben. Auch dazu ordnet das Gericht einen eingehenderen Bericht an.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Die NSA hatte wiederholt über längere Zeiträume Probleme dabei, Daten wie vorgeschrieben zu löschen; die CIA hatte mit der gleichen Unzulänglichkeit zu kämpfen. Außerdem wurden bei der NSA bestimmte Datensätze falsch deklariert, woraufhin sie rechtswidrigerweise durchsucht wurden, ohne unmittelbar Verdacht zu erregen.

Daten von US-Personen vor einer Datenbankabfrage herauszufiltern und nach erfolgter Abfrage erneut zu filtern, bereitet der NSA immer wieder Schwierigkeiten. Eine neue Software soll nun für mehr Inländerschutz sorgen. Dem Gericht reicht das aber nicht: Das Problem liege nicht bei Software, sondern bei NSA-Mitarbeitern, die ihrer Arbeit nicht gewissenhaft nachgingen.

Ein NSA-Bericht für das erste Quartal 2016 spricht von 79 Prozent Compliance für eine Art von Datenabfrage und 99 Prozent für eine andere, wobei wiederum die entscheidenden Passagen geschwärzt sind. Gleichzeitig gibt es aber für andere Datenquellen sehr wohl bessere Kontrollsysteme. Warum sie bei den nach Abschnitt 702 gesammelten Daten nicht eingesetzt werden, bleibt unklar.

Von April 2015 bis Januar 2016 hat die NSA regelwidrig auch von Inländern Daten auf Grundlage des Abschnitts 702 gesammelt und ausgewertet. Diese rechtswidrige Überwachung wurde dann noch heruntergespielt, indem dem Gericht zunächst ein zu geringer Umfang gemeldet wurde.

Bereits seit 2012 wurden gesammelte Daten ohne die vorgeschriebene interne Genehmigung, nach Inländerdaten durchsucht. Wie oft das passiert ist, weiß die NSA angeblich nicht. Nur für den Zeitraum November 2015 bis April 2016 gibt es eine Statistik: Damals waren 85 Prozent der Inländerabfragen unzulässig, was dem Gericht gar nicht zusagt. Es gibt sich allerdings mit Schulungen der Mitarbeiter und einem nunmehr im Abfragesystem eingeblendeten Hinweis zufrieden.

Trotz allem stellt das Gericht fest, dass sich die Geheimdienste an die Regeln halten. Denn Prüfungsmaßstab sei nicht Perfektion, sondern Angemessenheit ("reasonableness") unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Spionage nach Abschnitt 702 ein "großes und komplexes Unterfangen" sei.