US-Geheimgericht rügt FBI und NSA

US-Geheimdienste verletzen bei der Internetüberwachung immer wieder die Vorschriften, melden das aber spät. Das Geheimgericht FISC übt nun ungewöhnlich harsche Kritik. Für Ausländer verbessert sich dadurch aber nichts.

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FISC-Logo "United States Courts"

Das Geheimgericht FISC verwendet dieses Logo, das den Namen das Gerichts verschweigt.

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Eine ungewöhnlich geheimdienstkritische Gerichtsentscheidung sorgt in den USA für Aufsehen. In dem teilweise geschwärzten Dokument geht es um die offiziell auf ausländische Ermittlungsdaten abzielende Spionage nach Abschnitt 702 des Auslandsüberwachungsgesetzes FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act). Das Gericht kritisiert vor allem die NSA und den Inlandsgeheimdienst FBI dafür, sich wiederholt nicht an die Vorschriften zu halten und Regelverletzungen zu spät anzuzeigen. Der NSA konstatiert das Gericht sogar einen "institutionalisierten Mangel an Ehrlichkeit" und "sehr schwerwiegende" Verletzungen der Verfassung.

Daniel Coats, 74, wurde von Donald Trump in das Amt des Geheimdienste-Direktors berufen. Der Stellvertreterposten ist noch unbesetzt.

Das ist besonders bemerkenswert, als es sich bei dem Gericht um den FISC (Foreign Intelligence Surveillance Court) handelt. Dieses Sondergericht ist dazu geschaffen worden, Spionage auf Grundlage des FISA zu genehmigen. Das Gericht entscheidet in geheimer Sitzung praktisch immer zugunsten der Geheimdienste. Es gibt ja auch keine Gegenpartei. Bis Juni 2015 waren Entscheidungen des FISC grundsätzlich geheim. Seither sollen "wichtige" oder "neuartige" Entscheidungen veröffentlicht werden.

Die nun vom neuen Geheimdienste-Direktor Daniel Coats veröffentliche Entscheidung ist vom 26. April und erneuert trotz aller Kritik die Überwachungslizenzen auf Grundlage des FISA-Abschnitts 702. Dabei wird aber die Weitergabe von Rohdaten an CIA und FBI reduziert, gleichzeitig erhält der Antiterror-Dienst NCTC (National Counterterrorism Center) nun ebenfalls Zugriff auf nach Abschnitt 702 gesammelte Rohdaten.

Außerdem gibt es einige Einschränkungen der sogenannten Upstream-Überwachung, was die NSA bereits Ende April bekanntgegeben hat. Das Upstream-Programm der NSA saugt Daten direkt an den Backbones des Internets ab, liefert den Angaben zu Folge aber ein weniger als ein Zehntel jener Datenmengen, die sich die NSA direkt von Servern der Dienstebetreiber holt.

Nach Abschnitt 702 des FISA dürfen US-Behörden außerhalb der USA lebende Ausländer ("non-US persons") ohne konkreten Verdacht weltweit überwachen. Die Überwachung von US-Personen ist nicht grundsätzlich verboten, unterliegt aber gewissen Einschränkungen. Je nach Situation können geheimdienstinterne Genehmigungen oder Beschlüsse eines Gerichts erforderlich sein.

Rosemary Collyer ist die ranghöchste Richterin des FISC und hat auch die aktuelle Entscheidung unterfertigt.

Dennoch kann die "Auslandsüberwachung" auch ohne solche Beschlüsse US-Bürger treffen. "Um es deutlich zu sagen: Es wurden und werden auch in Zukunft nach Abschnitt 702 Daten gesammelt, die US-Personen betreffen, die dem nicht zugestimmt haben, hält das FISC in seiner nun veröffentlichten Entscheidung fest. Es wird auch ein Beispielfall angeführt, in dem die NSA weiterhin inländische Kommunikation ausspionieren darf, allerdings ist diese Passage geschwärzt.

Überhaupt drehen sich die Ausführungen des FISC in erster Linie um Verfahrenstechnik zum Schutz von US-Personen vor Überwachung auf Grundlage des Abschnitts 702, nicht aber auf Grundlage anderer Bestimmungen. Das Problem ist mehrstufig: US-Personen sollen bei der Datensammlung, gegebenenfalls bei Weitergabe der Daten und bei Auswertung der Daten geschützt werden. Dabei passieren aber laufend Fehler, die die verschiedenen Geheimdienste dem FISC melden müssen.