US-Justizministerium zufrieden mit Apples kartellrechtlichen Reformen

Wegen Preisabsprachen beim E-Book-Verkauf musste Apple einen Kartellprüfer ins Haus lassen. Dessen Aufgabe ist erfüllt, erklärte das US-Justizministerium, auch wenn der iPhone-Hersteller keine "kooperative Zusammenarbeit" gepflegt habe.

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Apple

(Bild: dpa, Peter Kneffel)

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Das US-Justizministerium hat sich zufrieden mit Apples Maßnahmen gezeigt, kartellrechtlichen Vorgaben nachzukommen. Der Konzern habe "sinnvolle Richtlinien, Verfahren und Trainingsprogramme zur Beachtung kartellrechtlicher Vorgaben implementiert", erklärt die US-Behörde in Gerichtsunterlagen, wie die Finanznachrichtenagentur Bloomberg meldet. Diese Richtlinien hätten "ganz offensichtlich gefehlt als Apple die vom Gericht festgestellten wettbewerbswidrigen Preisabsprachen beim E-Book-Verkauf ermöglicht hat", schreibt die US-Behörde.

Zugleich hat sich das Justizministerium gegen die Verlängerung der Tätigkeit des externen Kartellprüfers Michael Bromwich ausgesprochen, auch wenn Apple sich nie zu einem "kooperativen Arbeitsverhältnis mit dem Prüfer entschlossen hat". Der iPhone-Hersteller versuchte mehrfach, Bromwich loszuwerden. Dieser mische sich in Geschäftsvorgänge ein und versuche, persönliche Gespräche mit Top-Managern zu führen, beklagte Apple und kritisierte den ursprünglich angesetzten Stundensatz des Juristen in Höhe von 1100 Dollar. Das Verhältnis zu dem Kartellprüfer war "zeitweise schwierig", erklärte Apple gegenüber dem Gericht, man sei aber immer zur Kooperation bereit gewesen.

Nachdem Apple auch im Berufungsverfahren der wettbewerbswidrigen Preisabsprachen für schuldig befunden worden war, will der Konzern nun vor das oberste US-Gericht ziehen, um den E-Book-Streit abschließend zu klären. Apple betont, man habe nichts Falsches getan. Sollte Apple verlieren oder der Fall nicht vom US Supreme Court angenommen werden, muss der Konzern 450 Millionen Dollar an die Klägerseite auszahlen. 400 Millionen Dollar davon würden dann an E-Book-Käufer in den USA erstattet.

Der Fall geht zurück auf die Einführung des iBooks Store im Jahr 2010: Apple unterbreitete den großen US-Verlagen damals das sogenannte Agentur-Modell, das das Unternehmen auch für den App Store nutzt: Der Anbieter setzt den Preis dabei – in gewissen Preisstufen – selbst fest, Apple behält als Distributor 30 Prozent des Verkaufspreises ein.

Amazon verkaufte Bücher zu diesem Zeitpunkt hingegen in vielen Fällen erheblich unter dem Einkaufspreis für 10 Dollar – zum Unmut der Verlage, die ihre Bücher dadurch für entwertet erachteten. Die Verleger nutzten Apples Einstieg in den E-Book-Markt, um das Agenturmodell auch bei Amazon durchzudrücken. Im Anschluss stiegen die Preise für viele E-Books von 10 auf rund 15 Dollar. (lbe)