US-Kongress plant Anhörung in HP-Affäre
Ein Komitee des US-Repräsentantenhauses will die Spitzel-Affäre um den HP-Aufsichtsrat untersuchen und plant eine offizielle Annhörung, zu der auch Topmanager des Computerkonzerns vorgeladen werden könnten.
Hewlett Packard (HP) drohen weitere Konsequenzen aus der Schnüffel-Affäre um den Aufsichtsrat des Computerkonzerns. Nachdem bereits die Staatsanwaltschaft in Kalifornien ermittelt und Anklage erheben will und sich die Regierung für den Fall interessiert, will nun offenbar auch das US-Repräsentantenhaus die Angelegenheit untersuchen. Wie CNet News unter Berufung auf eine Quelle aus dem Umfeld des zuständigen Komitees für Energie und Handel berichtet, plant der Ausschuss für Aufsicht und Untersuchungen eine Sonderanhörung zu den Vorgängen bei HP.
Die Anhörung wird im Hinblick auf den bald beginnenden Wahlkampf für die Kongresswahlen am 7. November bereits für Anfang Oktober erwartet. Das Komitee dürfte vor der auf zwei Tage angesetzten Untersuchung bereits erste Befragungen von HP-Angestellten durchführen. Zur Anhörung selbst könnte der Kongress Vertreter der HP-Geschäftsführung, des Aufsichtsrates und Zeugen anderer beteiligter Parteien offiziell vorladen. Ob HP-Manager aussagen werden, konnte ein Sprecher nicht bestätigen. Allerdings werde das Unternehmen sämtliche Unterlagen, die das Komitee anfordert, zur Verfügung stellen.
Für Hewlett-Packard geht die peinliche Affäre damit auch nach dem angekündigten Rückzug der verantwortlichen Aufsichtsratsvorsitzenden Patrica Dunn sowie dem Rücktritt des der Indiskretion gegenüber Journalisten beschuldigten Aufsichtsrates George Keyworth weiter. Dunn hatte eine Untersuchung angeordnet, nachdem Informationen aus dem Gremium wiederholt der Presse zugespielt worden waren. Die von HP beauftragten privaten Ermittler hatten sich dabei unter Vorgabe falscher Identitäten Zugang zu den persönlichen Telefonverbindungsdaten der Aufsichtsratsmitglieder und zahlreicher Journalisten verschafft. Keyworth hatte nach Bekanntwerden der Affäre Gespräche mit der Presse zugegeben, diese seien aber mit dem Gremium abgesprochen gewesen. Dennoch ist er am vergangenen Dienstag zurückgetreten.
Die Affäre bringt jetzt neue Bewegung in die Bemühungen der Legislative, eindeutige Regeln zu schaffen. So sollen einige Gesetzesvorlagen, die bisher im Kongress liegen geblieben sind, neu angeschoben werden. Denn die Frage der Legalität dieser "Pretexting" genannten Vorgehensweise ist nach US-amerikanischem Bundesrecht nicht eindeutig geklärt. Es verbietet zwar, sich damit Zugang zu persönlichen Finanzdaten zu verschaffen, unklar ist dagegen, ob das auch für andere Daten wie Gesprächsnachweise gilt. So kamen auch von HP konsultierte Rechtsexperten zu der Auffassung, die Vorgehensweise der Ermittler sei im Rahmen des rechtlich Erlaubten. Für den kalifornischen Generalstaatsanwalt liegt der Fall dagegen ganz klar. Für ihn verstieß HP eindeutig gegen die Gesetze des US-Bundesstaates, die "Pretexting" verbieten. (vbr)