US-Musikindustrie muss in Filesharing-Prozess Zahlen offenlegen
In einem Filesharing-Prozess muss die klagende US-Musikindustrie nun Zahlen offenlegen, die den tatsÀchlich entstandenen Schaden belegen sollen, der durch eine angeblich illegale Verbreitung von 38 Songs verursacht wurde.
In einem der zahlreichen Verfahren [1] der US-Musikindustrie gegen mutmaĂliche Filesharer muss die Klageseite nun ihre Schadensersatzforderung erlĂ€utern und dem Gericht Einblick in ihre Kostenaufstellung gewĂ€hren. Das entschied der Richter in dem Verfahren der Universal Music Group (UMG) und anderer gegen Marie Lindor, der vorgeworfen wird, 38 Titel unberechtigt ĂŒber Filesharing-Netze verbreitet zu haben.
Die von dem US-Verband RIAA vertretenen Label fordern Schadensersatz von mindestens 750 US-Dollar pro VerstoĂ und berufen sich dabei auf das US-Copyright (DMCA), das die pauschale Festsetzung des Schadensersatzes unabhĂ€ngig vom tatsĂ€chlich erlittenen Schaden zwischen 750 und 150.000 US-Dollar erlaubt. Der Anwalt der Beklagten bezweifelt, dass dies bei MusikstĂŒcken, die weniger als einen Dollar kosten, angemessen ist und den Anforderungen eines fairen Prozesses und damit der Verfassung entspricht.
Anwalt Ray Beckerman versucht schon seit einiger Zeit, die Musikindustrie zur Herausgabe von Zahlen [2] zu zwingen, die ein Licht auf den tatsĂ€chlich entstandenen Schaden werfen könnten. Der Jurist argumentiert, dass die Forderung der RIAA bei angenommenen GroĂhandelspreisen von 70 US-Cent je Song weit ĂŒberzogen und damit nicht verfassungskonform sei. Er fordert, den Schadensersatz auf das maximal Zehnfache der tatsĂ€chlichen Kosten zu begrenzen.
Seinen vorherigen AntrĂ€gen, die Klageseite möge bitte ihre tatsĂ€chlichen Kosten beziffern, hatten die RIAA-AnwĂ€lte mit GegenantrĂ€gen beantwortet. Darin hieĂ es unter anderem, Beckermans Forderung sei zu vage. Zudem lĂ€gen entsprechende Unterlagen nicht vor oder seien nur mit groĂem Aufwand beizubringen. Auch anderen Versuchen von AnwĂ€lten, der Musikindustrie das Geheimnis ihrer Kalkulation zu entlocken, begegneten die RIAA-Juristen mit taktischen Ausweichmanövern. Die Strategie der RIAA sei, meint Beckerman in seinem Blog [3], bei BeweisantrĂ€gen zu mauern.
In diese Mauer hat Richter Robert Levy nun ein Loch geschlagen. Er ordnete am Montag an, dass die RIAA innerhalb von zwei Wochen ihre Kosten fĂŒr den Verkauf der fraglichen MusikstĂŒcke genauer erlĂ€utern muss. Der Richter ist der Ansicht, dass die Offenlegung durchaus geeignet ist, fĂŒr das Verfahren wertvolle und verwertbare Beweise zu liefern. DarĂŒber hinaus sollen die KlĂ€ger genau erklĂ€ren, welche Kosten sie warum nicht beziffern können und warum dies gegebenenfalls nur mit unzumutbarem Aufwand möglich sei.
Die Frage der Schadensersatzhöhe in Filesharing-FĂ€llen war vor allem durch den Prozess [4] gegen Jammie Thomas ins öffentliche Interesse gerĂŒckt. In dem Verfahren um 24 Songs hatten die Geschworenen die Angeklagte fĂŒr schuldig befunden [5] und bei der Ermittlung des Schadensersatzes den Spielraum des DMCA genutzt. Mit insgesamt 222.000 US-Dollar oder 9.250 US-Dollar pro Song setzte die Jury auch ein deutliches Zeichen [6]. Thomas wird gegen das Urteil in Berufung [7] gehen. (vbr [8])
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[1] https://www.heise.de/news/US-Musikindustrie-weitet-Anti-Filesharing-Kampagne-gegen-Studenten-aus-154230.html
[2] https://www.heise.de/news/Rechtsstreit-ueber-Offenlegung-der-Grosshandelspreise-fuer-Musikdownloads-131032.html
[3] http://recordingindustryvspeople.blogspot.com/
[4] https://www.heise.de/news/Erste-Filesharing-Klage-wird-vor-US-Schwurgericht-verhandelt-181052.html
[5] https://www.heise.de/news/US-Musikindustrie-triumphiert-vor-Gericht-182154.html
[6] https://www.heise.de/news/Geschworene-im-Filesharing-Prozess-wollten-ein-Zeichen-setzen-183601.html
[7] https://www.heise.de/news/Jammie-Thomas-will-ein-neues-Verfahren-185826.html
[8] mailto:vbr@heise.de
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