US-Staaten klagen gegen Fusion T-Mobiles mit Sprint
Mehrere US-Staaten fĂĽhren gemeinsam Klage gegen die Fusion Sprints mit T-Mobile. Denn der Zusammenschluss der beiden Mobilfunker reduziere den Wettbewerb.
"Das ist exakt die Art verbraucherschädigender, arbeitsplatzvernichtender Mega-Fusion, die unsere Antimonopolgesetze verhindern sollen", meint Letitia James, Justizministerin des US-Staates New York zum Zusammenschluss von T-Mobile und Sprint. Gemeinsam mit acht weiteren US-Staaten und dem Hauptstadtbezirk District of Columbia hat New York Klage gegen die Fusion erhoben. Das dürfte die Verschmelzung zumindest hinauszögern.
Am US-Mobilfunkmarkt gibt es vier große Netzbetreiber: AT&T, Verizon, T-Mobile und Sprint. Die beiden Letztgenannten gelten als Preisbrecher, die nicht nur gegen die größeren AT&T und Verizon in den Wettbewerb ziehen, sondern gezielt auch gegen einander um Kunden eifern. Außerdem rittern sie darum, virtuelle Netzbetreiber (MVNO) zu bedienen.
Warnung vor weniger Wettbewerb
Alle diese Beiträge zum Wettbewerb und damit zu sinkenden Preisen sehen die klagenden US-Staaten gefährdet, weshalb die Fusion T-Mobiles mit Sprint rechtswidrig sei. Die Klageschrift zitiert mehrmals aus Dokumenten des T-Mobile-Mutterkonzerns Deutsche Telekom, die belegen sollen, dass es dem Management ausdrücklich darum geht, den Wettbewerb zu reduzieren – allerdings sind die Zitate in der veröffentlichten Version der Klage geschwärzt.
In den Regionen um Los Angeles und New York würden T-Mobile und Sprint gemeinsam auf mehr als 50 Prozent Marktanteil kommen. Doch auch in ländlichen Regionen, wo viele Kunden mangels Kreditwürdigkeit im Voraus bezahlen (prepaid), würden Verbraucher leiden. Außerdem wird der geplante Teilrückbau des Sprint-Netzes als abträglich dargestellt. Neue Wettbewerber, die in den USA ein überregionales Mobilfunknetz aufbauen würden, seien nicht in Sicht.
Regulierungsbehörde unterstützt Fusion
Im Mai hat Ajit Pai, republikanischer Vorsitzender der Telecom-Regulierungsbehörde FCC, die Genehmigung der Fusion von T-Mobile und Sprint empfohlen. Seine Behörde hat die frequenzrechtlich notwendige Genehmigung aber noch nicht erteilt. Pai verwies damals auf Zugeständnisse der beiden Unternehmen, nämlich einen Ausbau des 5G-Netzes, die Einführung von Breitbandzugängen für Haushalte sowie den Verkauf der Sprint-Prepaid-Abteilung "Boost".
Die Kläger halten wenig von diesen Zugeständnissen. Die Maßnahmen würden sowieso erfolgen oder brächten, wie beim Verkauf Boosts, keinen intensiveren Wettbewerb. Denn auch Boost könne dann nur noch zwischen drei überregionalen Sendernetzen wählen.
Von den klagenden Parteien haben Maryland und Mississippi einen republikanischen Gouverneur, der Rest ist Demokraten-regiert: Colorado, Connecticut, District of Columbia, Kalifornien, Michigan, New York, Virginia und Wisconsin. Beklagte sind die Deutsche Telekom AG, T-Mobile US, Sprint sowie dessen Mutterkonzern Softbank. Das Verfahren ist am US-Bundesbezirksgericht für das südliche New York anhängig.
(ds)