US-Verband der Werbetreibenden lehnt Google-Yahoo-Kooperation ab

Wenn Google und Yahoo bei der Online-Suchanzeigenvermarktung kooperieren, könne sich das für Werbetreibende nachteilig auswirken, befürchtet die Association of National Advertisers.

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Der US-amerikanische Werbetreibendenverband Association of National Avertisers (ANA) stellt sich in einem Brief an das US-Justizministerium gegen die geplante Zusammenarbeit von Google mit Yahoo. Der Verband, in dem Unternehmen wie Procter & Gamble, General Motors, McDonalds und Walt Disney organisiert sind, begründet seinen Einspruch damit, dass Google und Yahoo zusammen 90 Prozent des Suchanzeigenmarktes einnehmen würden. Die Kooperation der beiden führe voraussichtlich zu einer Konzentration von Marktmacht, schränke für Werbetreibende die Wahlmöglichkeiten ein und verteuere hochqualitative Suchanzeigen. Zu diesem Ergebnis sei eine unabhängige Studie im Auftrag der ANA gekommen, für die auch Gespräche mit Google und Yahoo geführt worden seien.

Die ANA vertritt rund 400 Konzerne in den USA, die zusammen jährlich etwa 100 Milliarden US-Dollar für Marketing und Werbung ausgeben. Mitte Juni hatten Google und Yahoo nach einem Testlauf eine auf vier Jahre angelegte Partnerschaft im Werbegeschäft angekündigt. Dabei soll Google Werbeeinblendungen für Yahoo-Suchergebnisse liefern. Die beiden Unternehmen haben dem US-Justizministerium drei Monate Zeit für die Prüfung der Kooperation eingeräumt. Die Kooperation soll im Oktober starten.

Das US-Justizministerium sammelt derzeit Stellungnahmen zum geplanten Google-Yahoo-Geschäft. Wie das Wall Street Journal berichtet, hat das Ministerium den früheren Walt-Disney-Manager Sanford Litvack damit beauftragt, die gesammelten Dokumente und Aussagen zu prüfen. Litvack war in der Regierungszeit des früheren US-Präsidenten Jimmy Carter im US-Justizministerium für Kartellangelegenheiten zuständig. Seine Beauftragung wird in US-Medien als Zeichen dafür gesehen, dass das Ministerium gegen die Google-Yahoo-Kooperation vorgehen will. Das US-Justizministerium holt sich selten juristischen Beistand von außen. Ähnlich ist es beispielsweise im Kartellverfahren gegen Microsoft vorgegangen, als es sich die Expertise von David Boies ins Haus holte. (anw)