US-Videoportal geht gegen Musik-Label in die Offensive

Nach einer Klagedrohung von Universal Music will das Videoportal Veoh jetzt gerichtlich klären lassen, dass es in den Grenzen des Urheberrechts operiert und damit vor rechtlichen Ansprüchen geschützt ist.

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In der fortwährenden Auseinandersetzung um Urheberrechtsverletzungen zwischen den Rechteinhabern und Online-Anbietern ist das Videoportal Veoh gegen das Major Label Universal Music Group (UMG) in die Offensive gegangen. UMG habe Veoh im Juli mitgeteilt, dass der Musik-Major eine Klage wegen "massiver" Urheberrechtsverletzungen erwäge. Nach diesen "unangemessenen Drohungen" will Veoh einer möglichen Klage Universals zuvorkommen und hat jetzt bei einem US-Bezirksgericht eine Feststellungsklage eingereicht. Veoh will damit gerichtlich klären lassen, dass das Unternehmen im Rahmen des US-Urheberrechts (Digital Millenium Copyright Act, DMCA) legal operiert und deshalb gemäß der Ausnahmeklauseln des Gesetzes vor Ansprüchen der Rechteinhaber geschützt sei.

Der DMCA sieht eine Reihe von Ausnahmen vor, die Zugangs- und Serviceprovider vor rechtlichen Ansprüchen schützen. So sind Service-Provider – wie Veoh, YouTube oder andere Videoportale – vor Verfolgung geschützt, wenn das rechtsverletzende Material ohne ihr Wissen auf die Server geladen wurde, die Inhalte bei Kenntnisnahme entfernt werden und das Unternehmen keinen finanziellen Vorteil aus dem widerrechtlich veröffentlichten Material zieht. Ein eigens für Urheberrechtsverstöße zuständiger Ansprechpartner muss für die Beschwerden der Rechteinhaber zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen die Anbieter die Rechtslage in ihren Geschäftsbedingungen berücksichtigen und ihre Nutzer darüber aufklären.

Das klagende Videoportal sieht sich klar innerhalb dieser Grenzen. Veoh biete seinen Nutzern Zugang zu Videoinhalten und berücksichtige dabei die Interessen der Rechteinhaber, teilte das Unternehmen mit. Veoh arbeite mit Branchenverbänden wie der Motion Picture Association of America (MPAA) zusammen, um Inhalteanbietern zeitgemäße Werkzeuge für die Wahrung ihrer Urheberrechte an die Hand zu geben. Es sei "bedauerlich", dass UMG Maßnahmen erwäge, die Innovationen hemmen, neue Märkte behindern und den Status Quo verteidigen, kritisierte der erst vor kurzem von Yahoo gekommene neue CEO Steve Mitgang. Stattdessen solle der Major "Modelle für heute und die Zukunft entwickeln".

Universal ließ dazu mitteilen, das Unternehmen sei für die neuen Techniken zum Aufbau von Communities aufgeschlossen, wie das Abkommen mit YouTube zeige. Allerdings gehe es bei Veoh um etwas grundsätzlich anderes: "Veoh versucht sein Geschäft auf dem Rücken unserer Künstler und Songwriter aufzubauen, ohne sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen zu entlohnen." Universal hatte in der Vergangenheit auch gegen andere Video-Websites geklagt. Ungeachtet der Einigung mit YouTube geht der Streit der Muttergesellschaften der beiden Unternehmen weiter. Bei der Milliardenklage von Viacom gegen Google geht es unter anderem um MTV-Programme, die auf dem Videoportal zu sehen waren. Auch gegen deutsche Portale erwog das Unternehmen rechtliche Schritte. (vbr)