USA öffnen Schleusen für kommerzielle Flugdrohnen

Ab sofort dürfen Drohnen in den USA auch für kommerzielle Zwecke fliegen, wenn sie sich an bestimmte Regeln halten. Bisher waren immer aufwändige Einzelfallgenehmigungen notwendig. Auch die Anforderungen an die Piloten wurden gesenkt.

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Quadkopter von unten

(Bild: dpa, Patrick Pleul)

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Seit Montag dürfen Flugdrohnen in den USA auch für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden, wenn sie sich an ähnliche Regeln wie Hobby-Drohnenpiloten halten. Bislang war nur der Hobbybetrieb genehmigungsfrei, während jeder kommerzielle Nutzer ein aufwändiges Genehmigungsverfahren durchlaufen musste. Dabei musste unter anderem der US-Verkehrsminister jeden Antrag persönlich bearbeiten. Entsprechend lang waren die Wartezeiten.

Modell Phantom 3 des Marktführers DJI

(Bild: DJI )

Nun aber dürfen Drohnen kommerziell bis zu einem Gewicht von umgerechnet etwa 25 Kilogramm im unkontrollierten Luftraum (Klasse G) bei Tageslicht bis zu einer Höhe von umgerechnet 122 Metern über Boden geflogen werden. In der Umgebung von "Strukturen" darf auch höher geflogen werden, sofern die Distanz zu der Struktur 122 Meter nicht überschreitet. Somit ist es beispielsweise erlaubt, vom Dach eines Hochhauses abzuheben oder entlang eines hohen Mastes aufzusteigen. Die kommerzielle Flugdrohne darf maximal 161 Stundenkilometer schnell fliegen und hat immer Nachrang gegenüber bemannten Luftfahrzeugen.

Die Anforderungen an das Betriebspersonal hat die Luftfahrtbehörde FAA deutlich angepasst. Anstatt eines ausgebildeten Piloten und eines Adjutanten reicht nun eine Person, die einen Wissenstest für ein Remote Pilot Airman Certificate mit Small Unmanned Aircraft System Rating abgelegt hat. Diese Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und über eine Freigabe der TSA (Transport Security Administration) verfügen.

Der Pilot (oder ein Gehilfe) muss seine Drohne immer im Blick haben, ohne Fernrohre oder dergleichen zu verwenden. Flüge bei Sichtweiten unter drei Meilen (knapp fünf Kilometer) sind grundsätzlich unzulässig. Von einem sich bewegenden Luftfahrzeug aus dürfen Drohnen nicht gesteuert werden. Von sich bewegenden anderen Fahrzeugen aus ist das nur in dünn besiedelten Regionen gestattet. Verboten sind Flüge über Personen, die nicht unmittelbar am Betrieb mitwirken. Ebenso wenig erlaubt sind Flüge unter Dächern sowie im Innern eines stehenden Fahrzeugs.

Verkehrsminister Anthony Foxx möchte US-Führerschaft bei Innovation und Sicherheit gleichzeitig.

(Bild: Daniel AJ Sokolov )

Der Transport von Sachen für Dritte ist nur unter weiteren Auflagen gestattet. Das Bruttogewicht der Flugdrohne samt Fracht darf 25 Kilogramm nicht übersteigen. Gefahrgut darf nicht befördert werden, und der Drohnenbetrieb ist nur innerhalb eines einzelnen US-Staates zulässig. Unzulässig sind damit nicht nur Flüge, bei denen Bundesstaatsgrenzen überschritten werden, sondern auch kommerzielle Flüge im gesamten Hauptstadtbezirk District of Columbia sowie den diversen US-Territorien, darunter Puerto Rico, Guam oder das Palmyra-Atoll.

Hier spielt wohl die Angst vor Anschlägen auf das Weiße Haus und andere staatliche Einrichtungen in Washington eine Rolle. Um die sowieso sehr schwierige Verteidigung gegen Flugdrohnen nicht weiter zu erschweren, wird einer starken Zunahme des Luftverkehrs vorgebeugt. Weil die Luftfahrtbehörde unter Tag ausdrücklich unzuständig ist, gelten alle genannten Regeln nur über Tag.

Ausnahmen von den Vorschriften sind im Einzelfall möglich. Für den Einsatz im kontrollierten Luftraum (Klassen B, C, D und E) muss die Erlaubnis der zuständigen Flugverkehrskontrolle eingeholt werden. Für alle anderen Ausnahmen muss, ähnlich wie bisher, um eine spezielle Genehmigung angesucht werden. Dabei werden vor allem Sicherheitsaspekte geprüft.

Branche und Regierung erwarten, dass der kommerzielle Betrieb von Flugdrohnen explodieren wird. Bis 2025 sollen 100.000 gut bezahlte Arbeitsplätze entstehen. Schon in den nächsten zwölf Monaten werden in den Vereinigten Staaten 600.000 Flugdrohnen eingesetzt werden, schätzt die FAA.

Der Schutz der Privatsphäre Unbeteiligter ist in den luftfahrtrechtlichen Vorschriften nicht geregelt. Dafür hat die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) gemeinsam mit verschiedenen Organisationen freiwillige "Best Practices" ausgearbeitet. (ds)