USA warnen Hardware-Firmen: Garantie darf Recht auf Reparatur nicht einschränken

"Warranty void when removed" steht auf Aufklebern, die man entfernen muss, um Geräte zu richten. In den USA ist das unzulässig.​

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Kleiner Laden fĂĽr Handy-Reparatur in einer Markthalle. Ein Mann hinter dem Tresen bedient gerade eine Kundin.

US-Verbraucher dürfen auch unabhängige Werkstätten aufsuchen, ohne auf Ansprüche aus Garantien zu verzichten.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Gewähren Hersteller Garantie, müssen sie gegenüber US-Verbrauchern deren Rechtsanspruch auf Reparatur respektieren. Daran erinnert die US-Handelsbehörde FTC die Firmen Asrock, Gigabyte und Zotac in geharnischten Warnschreiben. Diese Firmen verkaufen Computerhardware, darunter Spielecomputer, Grafikkarten und Motherboards. Gigabyte und Zotac nutzen dabei Aufkleber, die unzulässige und rechtlich unwirksame Warnungen anzeigen: "Warranty void when removed".

Will heißen: Wird der Aufkleber entfernt oder beschädigt, soll die Garantie erlöschen. Solche Aufkleber sind häufig auf Schrauben oder anderen Elementen zu finden, die bewegt werden müssen, um ein Gerät zu öffnen oder einen Bauteil auszutauschen. Bei Asrock hat die Behörde eine in den Garantiebedingungen enthaltene Klausel gefunden: Wird das Gehäuse geöffnet, oder werden optionale Teile entfernt oder hinzugefügt, soll die Garantie ebenfalls erlöschen.

Solche Einschränkungen einer Garantie sind laut FTC in Verträgen mit Verbrauchern in den USA seit 1975 illegal, soweit das Produkt mehr als fünf Dollar gekostet hat. Natürlich müssen Hersteller überhaupt keine Garantie gewähren; aber wenn sie das ausdrücklich oder implizit tun, müssen sie sich an das einschlägige Bundesgesetz Magnuson–Moss Warranty Act halten. Dieses untersagt, die Garantie an den Kauf bestimmter weiterer Dinge oder die Nutzung bestimmter Dienstleistungen zu binden – also beispielsweise an den Kauf von Bestandteilen bestimmter Marken oder die Inanspruchnahme ausgewählter Reparaturwerkstätten. Von diesem Verbot gibt es zwei Ausnahmen: Wenn Ersatzteile und Reparatur gratis sind, oder wenn die FTC eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

Das hat die Behörde aber nicht. Daher droht sie Asrock, Gigabyte und Zotac mit rechtlichen Schritten, wenn sie die unzulässigen Behauptungen über ihre Garantiebedingungen nicht binnen 30 Tagen korrigieren und/oder sich auf diese Klauseln berufen. In ähnlicher Weise mahnt die FTC vier Hersteller von Luftfiltern und einen Laufbandhersteller, die ihre Garantie unzulässig an die Verwendung von Filtern des jeweiligen Geräteherstellers, seine Ersatzteile oder bestimmte Reparaturdienstleister zu knüpfen suchen. Diese Schreiben veröffentlicht die Behörde, um auch alle anderen Unternehmen an das geltende US-Recht zu erinnern.

Im Europäischen Wirtschaftsraum muss zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden. Gewährleistungen sind gesetzlich geregelt und in vielen Fällen verpflichtend; für die Ausgestaltung darüber hinaus gehender Garantien gilt Vertragsfreiheit, Hersteller dürfen auch keine Garantie in Aussicht stellen.

(ds)