Umfrage unter Händlern: Amazon kein guter Partner
Eine Befragung unter Marketplace-Händlern offenbart Unmut über die Partnerschaft mit Amazon. Zugleich zeigt sie auch die Abhängigkeit der kleinen Anbieter.
Händler, die über Amazon verkaufen, stellen dem Onlinehandelsriesen laut einer Umfrage des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH) ein miserables Zeugnis aus. So sei es für 78 Prozent eine schlechte bis bestenfalls schwierige Partnerschaft; lediglich 4 Prozent sprachen demnach von einer guten bis sehr guten Partnerschaft. Zu den Kritikpunkten zählten Artikellöschungen, Gängelungen bei der Preisgestaltung, Vertriebsbeschränkungen und sogar Kontosperrungen. Der BVOH fordert Amazon deswegen auf, die Beziehung zu den Händlern zu reformieren und transparenter zu kommunizieren.
Zugleich beziffert die BVOH-Umfrage das Ausmaß der Abhängigkeit der kleinen Händler von Amazons Marketplace-Plattform: Im Durchschnitt machten sie 51,2 Prozent ihres Umsatzes über Amazon. Bei Anbietern, die mehr als fünf Jahre dabei seien, steige das auf 55 Prozent an. Die Ergebnisse basieren auf einer Befragung des BVOH, an der laut dem Verband 1600 Personen teilgenommen haben. Auf Anfrage von heise online erklärte der Verband inzwischen, dass die Umfrage nicht repräsentativ sei.
Kartellsrechtwidriger Eingriff?
Unter anderem beklagen die Händler laut BVOH, wie schwer es sei, einen Platz in der sogenannten "Buy Box" zu kriegen, also der Platzierung im Einkaufswagenfeld auf der Produktseite. Händler, die es nicht dorthin schaffen, sind dann nur in einer Liste über den Link "neu ab xx EUR" zu finden. Amazon verlange dafür der Umfrage nach, dass der Verkaufspreis im Durchschnitt 22,3 Prozent unter dem vergleichbaren Angebot von Amazon selber liege. Generell komme es auch immer wieder zum Deaktivierung von Artikeln wegen "Preisfehlern", also weil Preise angeblich zu hoch oder zu niedrig lägen.
"Amazon wirkt kartellrechtswidrig auf die Freiheit der Preisgestaltung des Händlers ein", sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Ohne die Kenntnis von Einkaufskonditionen, Kostenstruktur und Verfügbarkeit, die den Verkaufspreis beim Händler bestimmten, meine Amazon vorgeben zu können, was der Verkaufspreis sein solle, kritisierte er.
"Kein rechtskonformes Handeln" möglich
Ein weiteres Problem sind offenbar Kontosperrungen: Rund ein Viertel der Händler gab an, innerhalb des vergangenen Jahres den Account-Bann von Amazon erhalten zu haben. Über zwei Drittel hätten erst am Tag der Sperrung davon erfahren und keinerlei Vorwarnung erhalten. Mitunter dauere es dann auch lange, bis die Sperrung wieder aufgehoben werden, was zu empfindlichen Umsatzverlusten führe.
Für den BVOH folgt aus all dem, "dass Amazon kein rechtskonformes Handeln ermöglicht und auch, dass Amazon sich nicht an die Absprachen mit dem Bundeskartellamt (Juli 2019) sowie die EU Platform-to-business Verordnung (P2B-Verordnung) hält".
Amazon: "Kein zuverlässiges Bild unseres Geschäfts"
Amazon betonte auf Anfrage, dass die Umfrage nicht repräsentativ sei. "Die Ergebnisse zeichnen kein zuverlässiges und richtiges Bild unseres Geschäfts", sagte ein Amazon-Sprecher. Amazon habe eigene Feedback-Prozesse für die Verkaufspartner, etwa tägliche Umfragen; die Rückmeldungen daraus widersprächen denen des BVOH. "Niemand kümmert sich mehr um kleine Unternehmen und hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehr für ihre Unterstützung getan als Amazon", so der Sprecher.
Generell sei das Unternehmen nur erfolgreich, wenn es die kleinen Händler auch seien. Nach Firmenangaben stammen fast 60 Prozent des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes von diesen kleinen Anbietern. "Aus diesem Grund hören wir immer auf Feedback, um unseren Service zu verbessern, und daher berücksichtigen wir auch diese Einblicke und werden uns in diesem Zusammenhang auch an den BVOH wenden", so der Sprecher.
EU-Kommission und Kartellamt prĂĽfen
Amazon steht schon länger wegen seiner Doppelrolle unter Beobachtung, einerseits Plattform für Händler und andererseits selber Anbieter zu sein. So meint etwa die EU-Kommission, dass der Handelsriese seine marktbeherrschende Stellung im Onlinehandel missbrauche und nicht-öffentliche Daten von Händlern auf dem hauseigenen Marktplatz systematisch für das eigene Geschäft nutze. Derzeit läuft noch das Kartellverfahren gegen Amazon und seinen Umgang mit Händlern bei der EU-Kommission.
Bereits 2019 hatte das Bundeskartellamt Amazon gezwungen, seinen Umgang mit den Marketplace-Händlern zu verbessern, unter anderem bei Regeln zu Produkthaftung und Kündigungen. Aktuell prüft das Kartellamt in zwei Verfahren, ob Amazon unzulässig in die Preissetzung eingreife und ob Händler unverhältnismäßig vom Geschäft mit Markenware ausgeschlossen würden.
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Kartellamts-Präsident Andreas Mundt erklärte gegenüber heise online: "Bei über 300.000 Händlern mit unterschiedlichsten Interessen, Produkten, Strategien und Preisen auf der einen und einem marktstarken Unternehmen auf der anderen Seite ist Streit vorprogrammiert. Deswegen stehen wir in diesen Fragen nach wie vor im engen Austausch mit Händlern und Handelsorganisationen, auch mit Amazon selbst." Die Umfrage des BVOH und die zugrunde liegenden Daten werde sich die Aufsichtsbehörde "sehr genau ansehen und prüfen", so Mundt.
[UPDATE, 19.04.12:10]
Die Meldung wurde mit Stellungnahmen des BVOH, des Kartellamts und von Amazon ergänzt und entsprechend überarbeitet.
(axk)