Umweltbundesamt: Temu soll Dark Pattern lassen​

Das Umweltbundesamt fordert vom chinesischen Onlinemarktplatz Temu irreführende Geschäftspraktiken abzustellen.​

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Temu liefer allerlei Billigware

(Bild: Markus Mainka/Shutterstock.com)

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Zusammen mit anderen europäischen Verbraucherschutzbehörden hat das Umweltbundesamt den chinesischen Onlinemarktplatz Temu per Schreiben aufgefordert, sich an europäisches Verbraucherrecht zu halten. Der Marktplatz, der in der EU offiziell 75 Millionen Nutzer zählt, war in den vergangenen Monaten stark gewachsen – doch werden dort nach Ansicht der Behörden unzulässige Methoden eingesetzt. Die Behörden werfen dem Temu-Betreiber Whaleco Technology Limited vor, sich beim Widerrufsrecht nicht an die geltenden europäischen Vorgaben zu halten und die Rücksendung unnötig zu verkomplizieren.

Zudem würde Temu manipulative Techniken, sogenannte Dark Patterns, einsetzen und Verbraucher damit unzulässig zu Käufen zu verleiten. Das können etwa psychologische Tricks wie angeblich bald auslaufende Countdowns für Angebote oder unwahre Behauptungen über angeblich bald endende Warenbestände ("Nur noch 4 Stück verfügbar") sein. Weitere Vorwürfe richten sich gegen Fake-Rezensionen von Produkten, unvollständige oder falsche Verbraucherinformationen und die Verwendung eines "Glücksrads", ohne dabei die konkreten Bedingungen zu nennen. Außerdem verlangen die Behörden Auskunft von dem Betreiber, inwieweit dieser seinen Pflichten nachkomme, wenn es um die Angaben von Händlern und die Einhaltung von Umweltvorschriften gehe.

Im Juli hatte der Verbund der Verbraucherschutzbehörden CPC (Consumer Protection Cooperation) angefangen, Temu genauer unter die Lupe zu nehmen. Vorangegangen war eine Warnung der zuständigen irischen Behörde CCPC. Die koordiniert zusammen mit dem Umweltbundesamt als zuständiger deutschen Behörde und der belgischen Aufsicht das Gesamtverfahren gegen Temu. Die Bundesumwelt und -verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßte heute das koordinierte, europäische Vorgehen: "Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht manipuliert und auch nicht irregeführt werden." Bürgerinnen und Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass Anbieter in der EU auch das hier geltende Recht einhalten.

Temu erkennt die von der Europäischen Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden geäußerten Bedenken an", heißt es in einer Stellungnahme des Anbieters. Die Firma wolle eng mit den zuständigen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, "um etwaige Probleme zu lösen und die Einhaltung der EU-Gesetze sicherzustellen." Temu sei eine in Europa noch junge Plattform und werde "uneingeschränkt kooperieren", so ein Firmensprecher.

Das Verfahren gegen Temu läuft als Verbraucherrechtsvorgang parallel zu den Verpflichtungen des Unternehmens unter dem Digitale-Dienste-Gesetz (DSA). Auch dort steht Temu unter verschärfter Beobachtung durch die Aufsichtsbehörde -- aufgrund der Größe des Anbieters ist das beim DSA die EU-Kommission.

(mki)