Verbraucherschutz kritisiert: Big Tech hält sich kaum an den DSA

Dark Patterns und intransparente Werbung: Die Verbraucherzentrale hat untersucht, ob sich Google, Tiktok und Co an den DSA halten.

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(Bild: metamorworks / Shutterstock.com)

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Der Digital Service Act (DSA) gilt seit 100 Tagen. Große Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen sich seither an neue Gesetze halten, die Nutzerinnen und Nutzer im Internet schützen sollen. Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersucht, ob sich die betroffenen Anbieter an den DSA halten. Mitnichten, lautet das Fazit der Verbraucherschützer.

Seit August 2023 ist es den von der EU als "sehr große Online-Plattformen" (Very Large Online Platforms, VLOPs) und "sehr große Suchmaschinen" (Very Large Online Search Engines, VLOSE) eingestuften Anbietern verboten, sogenannte Dark Patterns einzusetzen. Damit sind Tricks gemeint, um die menschliche Wahrnehmung und das Nutzerverhalten zu beeinflussen. "Amazon, Booking, Google Shopping und Youtube nutzen trotz Verbot weiterhin Dark Patterns", schreibt der vzbv in der Untersuchung. Die Vorsitzende Ramona Pop sagt dazu: "Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen."

VLOPs sind außerdem dazu verpflichtet, Verbraucher "nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt werden". Diese Informationen sollen über einen Klick auf die Werbung angezeigt werden. Laut vzbv ist keiner der untersuchten Anbieter dieser Verpflichtung nachgekommen. Untersucht wurden Instagram, Snapchat, Tiktok und X.

Dabei hat etwa Tiktok bereits im Sommer eine Umstellung der Feeds vorgenommen, um dem DSA zu entsprechen. Seither ist es möglich, das Personalisierungssystem zu deaktivieren. Im "Für dich"-Feed gibt es dann international beliebte Videos, statt solchen, die auf dem bisherigen Nutzungsverhalten basieren. Meta geht für Facebook und Instagram den Weg, eine Art Pur-Abo für 10 Euro im Monat anzubieten, das eine werbefreie Nutzung möglich macht.

Laut vzbv haben die Untersuchten immerhin Inhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden genannt. Auch das ist Pflicht. Snapchat ist dieser laut Untersuchung nicht ausreichend nachgekommen.

Zu den Pflichten aus dem DSA gehört auch, dass Kontaktstellen und Informationen zu den Nutzungsbedingungen schnell und einfach auffindbar sind. Dies sei nicht ausreichend transparent umgesetzt worden, moniert der vzbv. Die Kontaktmöglichkeit bei Apples App Store, Facebook und Tiktok sei "eher schwer zugänglich". Die AGB von Booking und der Google-Suche sowie bei den Apps von Tiktok und X seien mit teils mehr als 50 DIN-A4-Seiten nicht nur lang, sie enthielten trotzdem nicht alle benötigten Informationen.

"Dienste-Anbieter sind verpflichtet, verständlich anzugeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen", kritisiert der vzbv. Verbraucher "müssen diese Parameter anpassen können". Das sei bei allen untersuchten Diensten (Amazon, Booking, Google-Suche und Zalando) verbessert worden, dennoch sei "Profiling" in den Voreinstellungen erlaubt, man könne es aber deaktivieren, wenn man die Einstellung dazu findet.

Der vzbv hat zwölf VLOPs und VLOSE (Very Large Online Search Engines) untersucht, für die der DSA gilt. Welche Artikel konkret pro Anbieter untersucht wurden, ergab sich jeweils durch eine Zufallsziehung aus diesen zwölf Anbietern. Die Ergebnisse wird der vzbv an die zuständige Aufsicht übergeben, heißt es in einer Pressemitteilung.

(emw)