Umwelthilfe will Urteil gegen "Freiwillig Tempo 30"-Schilder anfechten

"Freiwillig Tempo 30"-Appelle an den Verkehr sind auch auf Privatgrund nicht erlaubt, befand ein Gericht. Die Deutsche Umwelthilfe will das Urteil anfechten.

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Tempo 30 Zone Aufhebung

(Bild: Franz)

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  • dpa
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Nachdem das Freiburger Verwaltungsgericht kĂŒrzlich entschieden hatte, dass Schilder fĂŒr ein freiwilliges Tempo 30 von privaten GrundstĂŒcken entfernt werden mĂŒssen, weil sie mit amtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen verwechselt werden könnten, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Rechtsmittel angekĂŒndigt.

JĂŒrgen Resch, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der DUH, wolle gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Die nĂ€chste Instanz sei der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Die Umweltorganisation unterstĂŒtzt nach eigenen Angaben die KlĂ€ger von der Bodenseehalbinsel Höri. Der VGH ist das höchste Verwaltungsgericht in Baden-WĂŒrttemberg.

Das Gericht verpflichtete die Anwohner, die umstrittenen Schilder zu entfernen, weil das Gesamtbild beim flĂŒchtigen Betrachten maßgeblich sei. Zu sehen sind das Wort "Freiwillig", ein der amtlichen Beschilderung nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder.

In den betroffenen Bodenseegemeinden gilt nach frĂŒheren Angaben die ĂŒbliche Begrenzung von 50 km/h. Die Freiburger BeschlĂŒsse zu drei FĂ€llen sind nach frĂŒheren Angaben noch nicht rechtskrĂ€ftig.

"Bei der von der DUH unterstĂŒtzten Klage geht es darum, ob von Raserei betroffene Anwohnerinnen und Anwohner berechtigt sind, mit ‘Freiwillig-Tempo-30’-Schildern darum zu bitten, langsamer zu fahren", erklĂ€rte Resch. Es handele sich um eine grundsĂ€tzliche Rechtsfrage, die seiner Ansicht nach geklĂ€rt werden mĂŒsse.

Wann das eigentliche Gerichtsverfahren in der Hauptsache stattfinden wird, ist Resch zufolge bisher offen. In Freiburg seien unlĂ€ngst EilantrĂ€ge der KlĂ€ger abgelehnt worden. "Wir werden alles daran setzen, dass bis zur Gerichtsverhandlung durch die aufgestellten Schilder weiterhin fĂŒr ein langsameres Fahren in den kurvenreichen Höri-Dörfern geworben werden darf", sagte Resch.

Das Landratsamt Konstanz hatte laut Freiburger Gericht bereits im April angeordnet, die Schilder zu entfernen. Anwohnern, die die Schilder aufgestellt hatten, wurde jeweils ein Zwangsgeld von 800 Euro angedroht.

Wie das Gericht bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt hatte, rief der örtliche GrĂŒnen-Verband im Herbst 2021 zu einer "Privatinitiative fĂŒr Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger LĂ€rm" auf. Die Schilder seien in diesem Zuge beschafft und dann verteilt worden. (Rechtssachen 6 K 2226/24, 6 K 2227/24, 6 K 2228/24)

(fpi)