Umwelthilfe will Urteil gegen "Freiwillig Tempo 30"-Schilder anfechten

"Freiwillig Tempo 30"-Appelle an den Verkehr sind auch auf Privatgrund nicht erlaubt, befand ein Gericht. Die Deutsche Umwelthilfe will das Urteil anfechten.

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Tempo 30 Zone Aufhebung

(Bild: Franz)

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  • dpa
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Nachdem das Freiburger Verwaltungsgericht kürzlich entschieden hatte, dass Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 von privaten Grundstücken entfernt werden müssen, weil sie mit amtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen verwechselt werden könnten, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Rechtsmittel angekündigt.

Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, wolle gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Die nächste Instanz sei der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Die Umweltorganisation unterstützt nach eigenen Angaben die Kläger von der Bodenseehalbinsel Höri. Der VGH ist das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg.

Das Gericht verpflichtete die Anwohner, die umstrittenen Schilder zu entfernen, weil das Gesamtbild beim flüchtigen Betrachten maßgeblich sei. Zu sehen sind das Wort "Freiwillig", ein der amtlichen Beschilderung nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder.

In den betroffenen Bodenseegemeinden gilt nach früheren Angaben die übliche Begrenzung von 50 km/h. Die Freiburger Beschlüsse zu drei Fällen sind nach früheren Angaben noch nicht rechtskräftig.

"Bei der von der DUH unterstützten Klage geht es darum, ob von Raserei betroffene Anwohnerinnen und Anwohner berechtigt sind, mit ‘Freiwillig-Tempo-30’-Schildern darum zu bitten, langsamer zu fahren", erklärte Resch. Es handele sich um eine grundsätzliche Rechtsfrage, die seiner Ansicht nach geklärt werden müsse.

Wann das eigentliche Gerichtsverfahren in der Hauptsache stattfinden wird, ist Resch zufolge bisher offen. In Freiburg seien unlängst Eilanträge der Kläger abgelehnt worden. "Wir werden alles daran setzen, dass bis zur Gerichtsverhandlung durch die aufgestellten Schilder weiterhin für ein langsameres Fahren in den kurvenreichen Höri-Dörfern geworben werden darf", sagte Resch.

Das Landratsamt Konstanz hatte laut Freiburger Gericht bereits im April angeordnet, die Schilder zu entfernen. Anwohnern, die die Schilder aufgestellt hatten, wurde jeweils ein Zwangsgeld von 800 Euro angedroht.

Wie das Gericht bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt hatte, rief der örtliche Grünen-Verband im Herbst 2021 zu einer "Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm" auf. Die Schilder seien in diesem Zuge beschafft und dann verteilt worden. (Rechtssachen 6 K 2226/24, 6 K 2227/24, 6 K 2228/24)

(fpi)