Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle mit ihrer Arbeit zufrieden

Der Beirat der USK ist davon überzeugt, dass die Selbstkontrolle für Computerspiele funktioniert.

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Der Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist davon überzeugt, dass die Selbstkontrolle für Computerspiele funktioniert. Einen entsprechenden Beschluss hat er auf seiner Jahrestagung 2005 gefasst. Allerdings stellten Alterskennzeichen nur dann ein sinnvolles Element im Jugendschutz dar, wenn diese beim Verkauf, Verleih und bei der Nutzung von Computerspielen beachtet würden, fügt er hinzu. Es sei zu begrüßen, dass in der Öffentlichkeit eine "breite Debatte über die Inhalte und Wirkungsweisen von Computerspielen als kulturelles Gut" begonnen hat.

Die USK ist seit zehn Jahren als Selbstkontrolle tätig. Seit dem 1. April 2003 vergibt sie gemeinsam mit den Bundesländern die Alterskennzeichen für Computerspiele. Gesetzlich ist der Jugendschutz im Internet durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag   (JMStV) der Länder und das Jugendschutzgesetz   (JuSCHG) des Bundes geregelt, die beide zum 1. April 2003 in Kraft getreten sind. Danach müssen auch Computerspiele wie bislang Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Zuvor hatte die Bundesregierung nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt vor drei Jahren schärfere Jugendschutzbestimmungen beschlossen.

Bis dahin schwelte zwischen Behörden und der USK ein Streit, da für die Jugendschützer Computerspiele vergleichbar mit Filmen oder Videos waren. Die Softwarehersteller hingegen lehnten eine behördliche Kennzeichnungspflicht als "Vorzensur" ab. Im April 1999 eskalierte der Streit., die Landesjugendbehörden wollten die von der USK festgelegten Altersfreigaben nicht mehr anerkennen. (anw)