Update der kanadischen Anti-Spam-Gesetze

Wer bei kanadischen Kunden Software oder auch nur Updates automatisiert installieren will, muss sich künftig eine Einwilligung holen. Das soll vor Spam und Adware schützen, aber von der Regel gibt es natürlich Ausnahmen.

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Update der kanadischen Anti-Spam-Gesetze

(Bild: CRTC)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Angela Meyer

Die automatische Installation von Software während einer kommerziellen Aktivität ohne ausdrückliche Einwilligung des Computerbesitzers ist in Kanada seit Donnerstag illegal. Installiert beispielsweise eine Webseite ohne Erlaubnis eine Anwendung auf einem PC oder führt ein Update auf einem Smartphone durch, riskiert der Website-Betreiber eine Geldstrafe.

Die neuen Regelungen zielen auf die Verhinderung von Belästigungen wie Ad- und Malware und sind Teil der seit letztem Juli in Kanada geltenden Anti-Spam-Gesetze. Diese sollen die Kanadier vor schädlichen und betrügerischen Formen von Spam und Online-Bedrohungen schützen, ohne legale Geschäftstätigkeiten zu behindern.

Installiert der Computernutzer selbst ein Programm oder eine App, so muss der Anbieter hierfür auch weiterhin keine Erlaubnis einholen. Parallel installierte Malware oder automatisch ausgeführte Software auf einer Musik-CD ist darin aber nicht eingeschlossen.

Weiterhin ohne Nachfrage erlaubt sind die Installation von Cookies, aktivem HTML, Javascript, Betriebssystemen und Programmen, die von anderen Programmen ausgeführt werden, denen bereits zugestimmt wurde, sowie reine Fehlerkorrekturen (Bug Fixes). Dies gilt aber nur, solange das Verhalten der Person die Erlaubnis nahelegt, also beispielsweise die jeweiligen Browsereinstellungen dem nicht widersprechen. Telekommunikationsnbieter können ohne Nachfrage beispielsweise auf leihweise überlassenen Internet-Routern Firmware-Updates installieren, um ihr Netzwerk vor einer konkreten Bedrohung zu schützen.

Bei der Nachfrage um Erlaubnis muss auch unabhängig von den Lizenzvereinbarungen klar und deutlich darauf hingewiesen werden, wenn die Software persönliche Informationen sammelt oder Rückwirkungen auf die Steuerung des Geräts, seine Einstellungen oder die gespeicherten Daten hat und in welcher Weise und zu welchem Zweck dies geschieht.

Für Installationen vor dem 15. Januar 2015 gilt die Zustimmung bis zum 15. Januar 2018, es sei denn, sie wird vom Nutzer des Computersystems zurückgezogen. Den Nachweis über die Zustimmung muss derjenige führen, der die Software installieren oder updaten will. (anm)