Urheberabgaben auf CD-Brenner weiter umstritten

Hewlett-Packard hat den Vergleich mit der Zentralstelle für private Überspielrechte widerrufen, der Streit um Abgaben auf CD-Brenner geht nun vor Gericht.

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Von
  • Tim Gerber

Nachdem Hewlett-Packard seinen Vergleich mit der Zentralstelle für private Überspielrechte widerrufen hat, wird der Streit zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften, ob auf CD-Brenner Urheberrechtsabgaben zu zahlen sind, von den Gerichten entschieden werden müssen.

Wie der Branchenverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien BITKOM am Donnerstag mitteilte, hätten sich die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst nicht bereit erklärt, einen gemeinsamen Gesamtvertrag abzuschließen. Die von der BITKOM vertretenen Unternehmen sähen sich laut Vizepräsident Jörg Menno Harms aus diesem Grunde "außerstande, einem Gesamtvertrag mit der ZPÜ zuzustimmen".

HP hatte im November Forderungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vor dem Langericht Stuttgart nachgegeben und mit der Verwertungsgesellschaft in einem Vergleich geeinigt, der eine Abgabe von 12 Mark pro verkauftem Brenner vorsah. Nachdem HP diesen Vergleich widerrufen hat, wird der Streit seinen Weg durch die Gerichtsinstanzen bis zum Bundesgerichtshof nehmen. Der am höchsten deutschen Zivilgericht für Fragen des Urheberrechts zuständige Berichterstatter, Bundesrichter Joachim Bornkam, hatte sich daher in Gesprächen mit c’t mit Aussagen über seine Einschätzung der Frage sehr zurück gehalten. Er wollte sich vorsorglich eines möglichen Verfahrens vor der I. Zivilkammer keinesfalls dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen. (c’t 19/2000, Seite 234) (tig)