Weiter Streit um Urheberrechtsabgabe auf Computertechnik

HP ebenso wie die Gema sehen die Einigung über eine Urheberrechtspauschale auf CD-Brenner als Etappensieg bei der Durchsetzung ihrer unterschiedlichen Ansichten.

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Von
  • Nico Jurran

Hewlett-Packard wertet den mit der Gema getroffenen Vergleich über eine Urheberrechtsabgabe von 12 Mark auf CD-Brenner als Etappensieg. Nun will das Unternehmen Kopierschutzlösungen implementieren.

Die Klägerseite hatte laut Hewlett-Packard ungerechtfertigterweise auf eine Rechtsgrundlage aus der "analogen Welt" verwiesen, die 1965 für Magnettonträger eingeführt wurde. Der Gesetzgeber habe damals die Absicht verfolgt, für das zulässige private und wissenschaftliche Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke eine angemessene Vergütung einzuführen und sich – da eine Kontrolle der Vervielfältigung durch Kopiergeräte und mittels Kassetten technisch unmöglich war – für eine pauschale Abgabe entschieden. Bei den CD-Brennern erkannte das Gericht laut HP jedoch an, dass das Vervielfältigen urheberrechtlich geschützten Materials mittels CD-Brenner durch technische Schutzmechanismen wirksam unterbunden beziehungsweise kontrolliert werden kann. Daher habe man sich auch auf eine deutlich unter der Anfangsforderung liegenden Abgabe geeinigt.

Hewlett-Packard weist darauf hin, dass es sich um einen vorläufigen Vergleich handelt und die Firma zuversichtlich sei, bereits bestehende Kopierschutzlösungen implementieren zu können. Man werde den bereits eingeschlagenen Weg in Richtung technischer digitaler Lösungen, die eine angemessene und gerechte Vergütung für Urheber und Rechteinhaber gewährleisten, weiter verfolgen. In Frage kämen hierbei Kombinationstechnologien aus digitalem Wasserzeichen, physischer Kennzeichnung von Original-CDs und Original-DVDs. Verschlüsselte, so genannte digitale "Tickets" würden das unerlaubte Kopieren und Abspielen von Musik-, Video-, Text- und Programmdateien verhindern, ermöglichten aber eine limitierte Zahl privater Sicherungskopien.

Nach Auffassung von Hewlett-Packard und der BITKOM, dem Dachverband der deutschen IT- und Telekommunikationsindustrie, ist eine Pauschalabgabe in der digitalen Welt in höchstem Masse ungerecht und würde zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber Ländern ohne Abgabe führen. Als Folge würde ein Rückgang der Investitionen in Deutschland zu verzeichnen sein; außerdem würden private wie gewerbliche Nutzer, die keinerlei urheberrechtlich relevantes Material einsetzen, bestraft. "Eine pauschale Abgabe käme im Ergebnis einer Sonderbesteuerung der gesamten Informationsgesellschaft gleich. Der wirtschaftliche Schaden für den Standort Deutschland wäre unabsehbar", meinte Hans-Jochen Lückefett, Geschäftsführer Finanzen und Verwaltung von Hewlett-Packard Deutschland. Nach Ansicht von HP ist es Zeit, dass der Gesetzgeber die Chancen einer Reform zum Schutz des Urheberrechts ergreift und das bestehende Recht an die technischen Entwicklungen und an die tatsächliche Nutzung der Geräte anpasst.

Die Gema als Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft sieht den Ausgang des Rechtsstreits hingegen als eigenen Etappensieg. Das Urteil sei demnach auch ein Zeichen für die PC-Hersteller, von denen die Gema Urheberrechtsabgaben in Höhe von 41 Mark fordert. Diese Summe sei wegen der höheren Quantität und Qualität digitaler Kopien gegenüber analogen Duplikaten gerechtfertig. Derzeit steht die Gema in konkreten Verhandlungen mit dem Dachverband der PC-Hersteller. Probleme mit Kopierschutzvorrichtungen hat die Gema nicht: Schließlich verlange man ja auch keine Abgaben auf Konzerte, bei denen keine Musik gespielt wird, meinte Gema-Sprecher Dr. Geier. Bislang wird das Vorhaben der Gema auch von der Bundesregierung unterstützt – zumindest das Justizministerium will nach wie vor die nach der Veröffentlichung des jüngsten Berichts über die Urheberrechts-Vergütung aufgekommene Forderung durchsetzen, eine Urheberrechts-Pauschale auf alle PCs zu erheben. (nij)