Urheberrecht: Penguin Random House will Buchautoren vor KI-Ausbeutung schĂĽtzen

Der weltgrößte Fachverlag hat seine Copyright-Hinweise überarbeitet. Er will verhindern, dass die Schöpfungen der Autoren fürs KI- Training missbraucht werden.

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(Bild: jakkaje879/Shutterstock.com)

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Penguin Random House (PRH) hat seine Copyright-Erklärung für alle seine Verlage weltweit geändert, um auf den Boom von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) zu reagieren. Über diesen Schritt des weltgrößten Fachverlags, der zu Bertelsmann gehört, berichtet das Fachmagazin The Bookseller. Die einschlägige neue Passage lautet demnach: "Kein Teil dieses Buches darf in irgendeiner Weise zum Zweck des Trainings künstlicher Intelligenztechnologien oder -systeme verwendet oder reproduziert werden". Der erweiterte Hinweis solle in allen neuen Titeln und nachgedruckten Bänden aus dem Bestand enthalten sein. PRH habe bestätigt, dass er "auf den Impressumsseiten in unseren Märkten" erscheinen werde.

Mit der Erklärung will der Verlag die einschlägigen Titel auch "ausdrücklich von der Text- und Data-Mining-Ausnahme" aus der jüngsten großen Novelle der EU-Urheberrechtsrichtlinie befreien. Hierzulande hat der Bundestag diese Vorgabe in den Paragrafen 60d und 44b Urheberrechtsgesetz umgesetzt. Zulässig sind demnach Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen digitalen Werken etwa fürs Algorithmen-Training, "um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen". Dazu berechtigt sind Forschungseinrichtungen, sofern sie nicht kommerzielle Zwecke verfolgen.

Urheber und Verwerter, die Text- und Data-Mining bei ihren online verfügbaren Werken verhindern wollen, können sich Nutzungen selbst vorbehalten. Eine solche Ansage ist nur dann wirksam, wenn sie "in maschinenlesbarer Form erfolgt". Also in der Regel in der Datei robots.txt. Bei nicht online zugänglichen Inhalten kann der Nutzungsvorbehalt laut der Gesetzesbegründung "auch in anderer Weise erklärt werden".

Der Chef von PRH Großbritannien, Tom Weldon, betonte laut dem Bericht gegenüber Mitarbeitern im August, dass das Unternehmen "das geistige Eigentum unserer Autoren und Künstler energisch verteidigen" werde. Man wolle aber auch "verantwortungsvoll innovativ sein" und generative KI-Tools selbst "selektiv und verantwortungsvoll einsetzen", wenn "wir eindeutige Belege dafür sehen, dass sie unsere Ziele voranbringen können".

Die britische Verwertungsgesellschaft Authors’ Licensing and Collecting Society, begrüßte den Schritt. Es sei ermutigend, dass große Verlage wie PRH in ihren Büchern das Prinzip des Urheberrechts bekräftigten und Tech-Unternehmen ausdrücklich verböten, geschützte Werke zum Trainieren ihrer KI-Modelle zu verwenden. Es sei zu wünschen, dass mehr Verlage dem Beispiel Folge leisteten. Auch die Autorenvertretung Society of Authors lobte den Ansatz. Die aktuelle Formulierung gehe aber nicht weit genug, da auch die Autorenverträge geändert werden müssten.

Laut einer Studie, die die Initiative Urheberrecht in Auftrag gegeben hat, stellt die Nachbildung von Werken durch Modelle für generative KI eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung dar und ist damit rechtswidrig. Das Training solcher Systeme sei kein Fall von Text- und Data-Mining, heißt es in der Analyse. Das Landgericht Hamburg wies jüngst aber die Klage eines Fotografen gegen den gemeinnützigen Verein Laion ab, der Trainingsdatensätze für KI anbietet. Begründung: Die Nutzung eines Bildes des Klägers falle unter die Text- und Data-Mining-Schranke.

(nen)